Über die Forderung der Fraktion Die Linke, einen Finanz-TÜV einzuführen, hat der Bundestag am Freitag, 20. Januar 2017, erstmals beraten. Der Antrag der Linken (18/9709[1]) wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
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Weiter Informationen und Bundestagsreden zum Antrag finden Sie auf www.bundestag.de[2]
Eckpunkte zur Ausgestaltung eines Finanz-TÜV des Arbeitskreis III (Wirtschaft, Arbeit, Finanzen) der Fraktion DIE LINKE finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument
Gefährlichen Finanzschrott gar nicht erst auf den Markt lassen