Brexit und Institutionen der EU

Von Bernhard Nagel

24.08.2016 / 22.08.2016

Am 23. Juni 2016 sprachen sich im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK) in einer Volksabstimmung die Abstimmenden mit der knappen Mehrheit von 51,9% dafür aus, die Europäische Union zu verlassen. Die Volksabstimmung ist für die britische Regierung nicht bindend, die neue Premierministerin May hat jedoch angekündigt, sich an das Ergebnis, den „Brexit“, zu halten. Noch ist der Austrittsantrag – genannt „Mitteilung“ – aber nicht gestellt. Erst danach beginnt die Frist von zwei Jahren zu laufen, welche Art. 50 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) für die Austrittsverhandlungen festlegt.
(...)

Inhalt

  • Die Brexit-Prozedur S.1
  • Erste ökonomische Prognosen S.3
  • Banken und Finanzmärkte S.4
  • Wissenschaft und Forschung S.4
  • Die Institutionen S.4
  • Was tun? S.7
Lesen Sie weiter im PDF-Dokument