Grafik des Monats 02/2016: Leiharbeitsverdienste geringer als Durchschnittsverdienste

Sozialpolitik aktuell in Deutschland

19.02.2016 / Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, 17.02.2016

Die schlechtere Entlohnung von Leiharbeitskräften wird erst durch Regelungen möglich, mit denen vom eigentlich gesetzlich verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen werden kann. Dieser gilt nicht, falls Tarifverträge vorliegen, die geringere Stundenlöhne enthalten (so genannte Tarifpositivität). Die diesem Schlupfloch in den vergangenen Jahren zu Seite gestellten Reformen (Gesetzes zur Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassungskontrollgesetz) tragen kaum dazu bei, die Lohnstruktur der Leiharbeitskräfte nachhaltig zu verbessern. Aus Perspektive der Arbeitnehmenden sind Leiharbeitsbeschäftigungsverhältnisse nach wie vor mit deutlichen finanziellen Einbußen und großen materiellen Unsicherheiten verbunden.
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