Seit Anfang dieses Jahres gilt in der Bundesrepublik Deutschland – auf Bundes- wie auf Länderebene – die »Schuldenbremse«. Mit den verfassungsrechtlich verankerten Regelungen für die Nettokreditaufnahme sollen der Bund und die Länder wieder ausgeglichene Haushalte erhalten und damit eine Sanierung der öffentlichen Finanzen erzwungen werden.
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