u.a.:
Rente mit 67
Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1948 geboren ist und 2013 in den Ruhestand geht, muss zwei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag. Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Weitere Änderungen finden Sie in der Übersicht auf www-dgb.de[1]
GREGOR GYSI: 90 Prozent unserer Zeit darauf verwenden, Politik zu machen
DIE LINKE.: Gemeinsam mit den Menschen diese Gesellschaft gestalten.