Linkspartei will Kreative stärken

Neues Deutschland vom 17.10.2012

18.10.2012

Mit einem Vorstoß zur Änderung des Urhebervertragsrechts will die Linksfraktion im Bundestag Künstlern, Autoren und anderen Kreativen bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen. Ein Novum: Die Novelle wurde unter Beteiligung der Betroffenen formuliert.

Berlin (nd). Die LINKE will die Kreativen stärken: Zehn Jahre nach Inkrafttreten des »Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern« schlägt die Bundestagsfraktion der Partei eine durchgreifende Novelle vor. Damit soll die Verhandlungsposition von Autoren, Musikern und anderen beim Abschluss von Verträgen über ihre Werke gestärkt werden. Es sei »nicht länger hinnehmbar, dass die großen Verbände der Contentindustrien im Namen der Urheberinnen und Urheber einen stärkeren Schutz des geistigen Eigentums einfordern, zugleich jedoch die Rechte der eigentlichen Betroffenen mit Füßen treten«, begründete die Linkspartei die Initiative.

Daran hat auch das im Frühjahr 2002 nach heftiger Debatte[1] verabschiedete »Stärkungsgesetz« nicht viel verändert. Ein Ziel war es, einen Anspruch auf »angemessene Vergütung« durchzusetzen, was in gemeinsamen Regeln zwischen den verbänden der Urheber und den Verwertern verankert werden sollte. Dazu kam es allerdings nur für drei Gruppen unter den Kreativen. Und selbst für viele Schriftsteller, Tageszeitungsjournalisten und Drehbuchautoren änderte sich in der Praxis nichts – wegen des Widerstands der Konzerne.

Der Vorschlag der Linkspartei zielt daher darauf ab, dass »die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers endlich verwirklicht werden«. Nach dem Gesetzentwurf würden in Urheberverträgen keine Rechte übertragen werde dürfen, welche die Verwerter nicht benötigen. Sittenwidrigen Total-Buyout-Verträgen soll ein Riegel vorgeschoben werden. Außerdem will die LINKE mit ihrer Initiative die Durchsetzung des Anspruchs auf »angemessene Vergütung« erleichtern und es den Unternehmen erschweren, sich den Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln zu entziehen.

Die Linkspartei hatte bereits seit längerem über einen solchen Vorstoß diskutiert – und sich dabei die Öffentlichkeit beteiligt. Eine erste Version des Gesetzentwurfs war im vergangenen Mai im Internet zur Debatte gestellt – Fachjuristen beteiligten sich daran ebenso wie Verbandsvertreter und Urheber.

Ganz neu sei dieses Vorgehen in Zeiten allgegenwärtiger Forderungen nach Beteiligung zwar nicht, heißt es bei der Linkspartei. »Für die parlamentarische Kultur« sei es »jedoch noch immer ein Novum«. Man habe eine Reihe von Änderungsvorschlägen übernommen, andere dagegen nicht – was die an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligten Abgeordneten Petra Sitte, Luc Jochimsen, Kathrin Senger-Schäfer, Halina Wawzyniak und Herbert Behrens in einem Brief[2] im Detail erklären.

Der Gesetzentwurf soll nun in die parlamentarische Beratung eingebracht werden. Man liefere, heißt es bei der Linksfraktion, »den Anstoß für einen Kurswechsel in der festgefahrenen Debatte über das Urheberrecht im digitalen Zeitalter«.

Links:

  1. http://www.urheberrecht.org/UrhGE-2000/
  2. http://www.petra-sitte.de/fileadmin/lcmspetrasitte/Bilder/csdhalle2010/LINKE%20GE%20UhrVR%20Antwortbrief%20Kritiker.pdf