Axel Troost: Europäische Bankenpolitik - Kehrtwende nötig

Rede zur europäischen "Bankenunion" und zum Leerverkaufsausführungsgesetz

09.10.2012 / 27.09.2012
Redebeitrag von Dr. Axel Troost (DIE LINKE.) am 27.09.2012 um 21:12 Uhr (195. Sitzung, TOP 18, ZP 7)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Kollege Zöllmer hat bereits darauf hingewiesen, dass wir durch die kurzfristige Einbringung eines neuen Antrags auf einmal zwei völlig unterschiedliche Themenfelder zu behandeln haben. Ich will mich jetzt auf diesen Antrag zur sogenannten Bankenunion konzentrieren, wobei ich keinen Hehl aus meiner Meinung zu diesem Begriff mache. In meiner Fraktion werde ich immer gefragt, ob damit die bankenfreundliche Unionsfraktion mit ihrer Lobbypolitik für Großbanken und den entsprechenden Spenden, die man bekommt, gemeint ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Was antworten Sie denn dann?)

Der Begriff „Bankenunion“ ist also völlig fehl am Platz. Mit diesem Begriff meint man aber in der Tat, dass ein neues, gemeinsames europäisches System aus Aufsicht, Einlagensicherung und Krisenmechanismen für die europäischen Banken gefunden werden soll.

Das Ganze ist kurzfristig verabredet worden in der Nacht vom 28. auf den 29. Juni, als es darum ging, ob auch spanische Banken Mittel aus dem ESM bekommen. Da war die deutsche Verhandlungsposition: Das geht nur, wenn es bis zum Jahresende eine europäische Bankenunion gibt. Dazu gibt es einen Vorschlag der Kommission, der in der Tat völlig unausgereift ist. Es war genau diese Bundesregierung, die auf dem nächsten Gipfel gesagt hat: Das muss jetzt wieder weg. Das muss auf die lange Bank geschoben werden, weil in der Tat völlig unklar ist, was hier wie in welcher Institution geregelt werden soll. Das macht noch einmal deutlich, dass es dringend erforderlich ist, dass wir darüber im Bundestag ausführlich diskutieren, statt uns in einer Sofortabstimmung, quasi am Finanzausschuss vorbei, mit diesem Themenfeld beschäftigen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

In der Tat, wir brauchen eine solche europäische Bankenaufsicht. Aber wo die Aufsicht dann wirklich angesiedelt ist, ob sie bei der EZB oder bei der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, also bei der EBA, richtig angesiedelt ist, das muss man in Ruhe diskutieren. Es gibt auf europäischer Ebene nämlich genau die gleichen Probleme wie in Deutschland. Im Koalitionsvertrag haben Sie ja zunächst festgelegt, die nationale Bankenaufsicht solle bei der Bundesbank angesiedelt werden. Doch dann haben Sie andere Konsequenzen gezogen: Letztlich haben Sie eine entsprechende Aufsicht bei der BaFin organisiert.

Wir brauchen kurzfristig die Rekapitalisierung einiger Banken aus gemeinsamen Mitteln, z. B. über den ESM. Aber das darf aus unserer Sicht natürlich nicht mit völlig verfehlten Auflagen für die Staaten verbunden sein,

(Beifall bei der LINKEN)

und es muss in der Tat von den Verursachern der Krise finanziert werden. Die Stichworte sind heute Morgen gefallen: Vermögensteuer, Vermögensabgabe, Finanztransaktionsteuer, Abgabe systemrelevanter Banken.

Wir müssen also dringend Maßnahmen ergreifen, aber diese Maßnahmen werden nicht ausreichen. Neben einem Bankenrettungsfonds müssen wir auch auf ein Zurechtstutzen der Größe der Banken abstellen und Banken massiv verkleinern, um so das Systemrisiko herunterzufahren. Aus unserer Sicht – das wurde angesprochen – ist der Vorschlag, Trennbanken einzuführen,

(Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Wahrscheinlich staatliche!)

noch unzureichend. Ich glaube nämlich, man muss nicht nur trennen, sondern bestimmte Geschäfte komplett unterbinden, erst entsprechend zusammenschrumpfen und letztendlich verbieten.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten und des Abg. Dr. Carsten Sieling (SPD)

Das heißt aus unserer Sicht – und das ist die Grundidee –, dass ein Finanz-TÜV einzurichten ist. Nur die Bankgeschäfte sind dann erlaubt, die vorher genehmigt worden sind, weil sie relevant, systematisch und sinnvoll sind. Das muss sozusagen im Mittelpunkt stehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ganz kurz zum EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz. Natürlich ist dies vom Prinzip her eine vernünftige Aktivität – Sie haben sich auch lange genug und oft genug dafür entsprechend gelobt –, aber das Gesetz ist unzureichend; Kollege Zöllmer hat auf viele Fehler hingewiesen. Es regelt schließlich nur einen kleinen Bruchteil des gesamten Finanzmarktgeschäftes. Insofern gilt: Das Haus brennt, aber Sie erlassen erst einmal Rauchverbote. Das ist unzureichend, und deswegen werden wir uns in diesem Fall auch enthalten. Die Grundrichtung stimmt zwar, aber es reicht leider nicht.
Danke.

(Beifall bei der LINKEN)