Westerwelles »Hartz-IV«-Demagogie

Johannes Steffen, Arbeitnehmerkammer Bremen

18.02.2010 / Das vollständige Dokument steht als PDF-Datei im Anhang zur Verfügung

"»§ 20 Abs. 2 1. Halbsatz, Abs. 3 Satz 1 SGB II a.F. und § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 1. Alt. SGB II a.F., jeweils in Verbindung mit § 20 Abs. 1 SGB II a.F., sind mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar. « – So nüchtern und trocken liest sich unter Absatz- Nr. 132 der Spruch der Karlsruher Verfassungsrichter zu den Hartz-IV-Regelsätzen vom 09.02.2010.(1) Seither ist eine öffentliche Debatte entbrannt über die aus dem Urteil zu ziehenden Schlussfolgerungen. Diese Debatte ist derzeit zu ihrem geringeren Teil von Sachkenntnis getragen – zu sehr dominieren noch Interessen geleitete Positionierungen der verschiedenen Lager die reflexartigen Bewertungen. Einen bemerkenswerten Beitrag dieser Art lieferte der amtierende Vizekanzler und Bundesvorsitzende der FDP, Dr. Guido Westerwelle. Nicht, dass er dem Großteil seiner öffentlichen Mitdiskutanten »sozialistische Züge« und den Hang zur Förderung »spätrömischer Dekadenz« bescheinigt (2) – dies werden die Adressaten in Kenntnis der Person des Absenders verkraften. Nein, es ist die Chuzpe, mit der er auftritt, und es ist die augenscheinliche Skrupellosigkeit des promovierten Anwalts, mit der er absichtsvoll und gezielt die Unwahrheit zum Zeugen seiner Anklage erhebt: »CDs mit den Daten krimineller Steuerhinterzieher erregen die ganze Republik. Tausendmal mehr. Bürger, die für ihre Arbeit weniger bekommen, als wenn sie Hartz IV bezögen, tun es nicht. Was sagt eigentlich die Kellnerin mit zwei Kindern zu Forderungen, jetzt rasch mehr für Hartz IV auszugeben? Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt 109 Euro weniger
im Monat, als wenn er oder sie Hartz IV bezöge. Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Leistungsgedanken besorgt mich zutiefst.« (2). (...)"

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1/ BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 220), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html;

2/ Guido Westerwelle, Hartz-IV-Debatte: An die deutsche Mittelschicht denkt niemand, in: Die Welt vom 11.02.2010