Lebenslagen in Deutschland - Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. Mai 2008

20.05.2008

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"I. Anspruch an eine sozial gerechte Politik

Armut ist ein gesellschaftliches Phänomen mit vielen Gesichtern. Es entzieht sich deshalb einer eindeutigen Messung. Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung orientiert sich an einem umfassenden Analyseansatz, der die Risiken für Armut und soziale Ausgrenzung in verschiedenen Lebenslagen beschreibt. Der vorliegende dritte Bericht setzt die im Jahr 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fort und eröffnet, wo es die Datenlage zulässt, einen Zehnjahresvergleich der Entwicklung der sozialen Eingliederung. Der Bericht zeigt auf, welche Maßnahmen die Bundesregierung in den relevanten Politikbereichen ergreift, damit Armut und soziale Ausgrenzung überwunden oder nachhaltig vermieden werden.
Kern sozial gerechter Politik ist es, ökonomische und soziale Teilhabe- und Verwirklichungschancen für alle Mitglieder in der Gesellschaft zu gewährleisten. Politik, die dazu beitragen will, Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern, kann sich daher nicht in der Sicherung von Grundbedürfnissen erschöpfen. Dauerhafte Abhängigkeit von staatlicher Fürsorge führt zur Verfestigung von Armut über Generationen hinweg und muss vermieden werden. Entscheidend ist es deshalb, den Betroffenen Angebote etwa für Betreuung, Bildung und Weiterbildung zu eröffnen, und sie zu befähigen, mit einer angemessen entlohnten Erwerbstätigkeit so weit wie möglich vom Bezug von Transferleistungen unabhängig zu werden. Alle müssen die Chance erhalten, ihre individuellen Möglichkeiten auszuschöpfen. Eine in diesem Sinne sozial gerechte Politik muss vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels weiter entwickelt werden. Menschen müssen von einer nachhaltigen Sozialpolitik befähigt werden, ihren Platz in einer sich wandelnden Arbeits- und Familienwelt zu finden. Dazu ist auch weiterhin die angemessene Absicherung der existenziellen Risiken Krankheit, Unfall, Behinderung, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Pflegebedürftigkeit und
Alter über die Sozialversicherungssysteme eine wichtige Voraussetzung. Darüber hinaus müssen soziale Ausgrenzung und Armut durch materielle Mindestleistungen verhindert und die Befriedigung
der Grundbedürfnisse gesichert werden.
Der Bericht benennt und analysiert daher nicht nur ungleiche Teilhabeergebnisse, etwa auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Verteilung von Einkommen und Vermögen, sondern fragt danach, inwiefern diese Unterschiede auf ungleiche Teilhabe- und Verwirklichungschancen zurückzuführen sind und welche Faktoren die unterschiedliche Wahrnehmung von eröffneten Chancen beeinflussen.
Nicht wahrgenommene Chancen können ein Indiz dafür sein, dass das gesellschafliche Angebot nicht ausreichend zielgruppenspezifisch ausgerichtet ist und deshalb auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden muss."
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Links:

  1. https://www.axel-troost.de/kontext/controllers/document.php/704&file=7/3/6a7.pdf