Analog zu dieser bundesdeutschen Rechtsordnung verhält es sich mit der Rechtsordnung innerhalb der EU als Rechtsgemeinschaft: Europäisches Recht steht über dem Recht der Nationalstaaten.
Das deutsche BVerfG hadert mit diesem Grundsatz aber schon länger. So ist die Entscheidung des BVerfG vom 5. Mai 2020 bezüglich der Anleihenaufkäufe durch die EZB nicht gänzlich überraschend.
Entsprechend kritisch fallen die meisten Kommentierungen zumindest in den deutschen Qualitätsmedien aus.
Die Kritik richtet sich vor allem auf drei Punkte:
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