Die Anzeigepflicht für Steuerpflichtige über den Erwerb von qualifizierten Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften soll vereinheitlicht und erweitert werden, in Zukunft sollen auch Geschäftsbeziehungen zu beherrschten „Drittstaat-Gesellschaft“ angezeigt werden, egal ob man daran formal beteiligt ist oder nicht. Strafen könnten bis zu 25.000 Euro betragen.
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