Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2014 Teile des Erbschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Im Zentrum der höchstrichterlichen Kritik steht die unverhältnismäßige Privilegierung des Betriebsvermögens. Laut Fristsetzung des Gerichts muss der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2016 eine verfassungskonforme Lösung verabschiedet haben. Die monierten Begünstigungen waren bei der letzten Erbschaftsteuerreform im Jahr 2008 eingeführt worden.
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