Kein Schutz für Mindestlohn - EuGH erlaubt Kopplung der Vergabe an Mindestlohn, CETA aber nicht

Von Thomas Fritz

22.11.2015 / www.thomas-fritz.org, 17.11.2015

In seinem heutigen Urteil[1] hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die öffentliche Hand die Vergabe von Aufträgen unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung eines Mindestlohns abhängig machen darf. Das geplante EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA jedoch, das als Blaupause für TTIP gilt, schützt derartige Auflagen nicht.

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Links:

  1. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=171643&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=504063
  2. http://thomas-fritz.org/default/kein-schutz-fuer-mindestlohn