In seinem heutigen Urteil[1] hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die öffentliche Hand die Vergabe von Aufträgen unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung eines Mindestlohns abhängig machen darf. Das geplante EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA jedoch, das als Blaupause für TTIP gilt, schützt derartige Auflagen nicht.
(...)
Lesen Sie weiter auf www.thomas-fritz.org[2]
GREGOR GYSI: 90 Prozent unserer Zeit darauf verwenden, Politik zu machen
Veranstaltungshinweis: TTIP und die Kritik von links, am 27.10.2015 in Naunhof