Das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) kann erhebliche Folgen für den Kultursektor in Deutschland haben. Erstmals gibt die Bundesregierung zu[1], dass private Schiedsgerichte auch von „Kultur-Investoren“ angerufen werden können. Die scharf kritisierte und neuerdings auch von der EU-Kommission als veränderungsbedürftig eingestufte ISDS-Paralleljustiz kann gemäß CETA Abkommen auch von Medien- und Kulturkonzernen genutzt werden. Der Einschüchterungseffekt, der von diesen einseitigen Klagerechten ausgeht, wird – so ist zu befürchten – die europäische und die deutsche Kulturpolitik negativ beeinflussen.
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