In die Debatte um eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs kommt neuer Schwung durch einen erneuten Konzeptvorschlag des Bundesfinanzministeriums. Es ist zu begrüßen, dass nun wieder konkrete Überlegungen vorgenommen werden, nachdem eine erste überhastete Runde gegen Ende letzten Jahres scheiterte.
Gleichwohl sind die sowohl intransparenten als auch einige Bundesländer ausklammernden Geheimverhandlungen zu kritisieren. Zu einer Vorstellung des Bundesfinanzministeriums (BMF), bei welcher Eckpunkte für einen Reformvorschlag präsentiert wurden, waren ausschließlich Vertreter der Bundesländer Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen geladen. Nicht informiert wurden die übrigen Bundesländer, einschließlich Brandenburg, das den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz innehat. Statt mit allen Ländern transparent einen für Bund und Länder trag- und zukunftsfähigen Kompromiss auszuarbeiten, leistet sich die Bundesregierung auch in der zweiten Runde einen Fehlstart.
Inhalt
Inhaltlich beinhaltet der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums eine Reihe von Maß- nahmen, darunter Reformvorschläge für Änderungen und Vereinfachungen bei der Berechnung des Länderfinanzausgleichs (LFA) ab 2019. Da diese unterschiedliche Effekte haben, sollen Sie im Einzelnen kurz beleuchtet werden:
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Gleichwertige Lebensverhältnisse nur durch einen solidarischen Länderfinanzausgleich möglich
Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich erst einmal im Abklingbecken