TTIP: Politik gegen den Bürger

Von Maja Volland

14.03.2015 / aus: Blätter für deutsche und internationale Politik, 3/2015, Seite 25-27

Die EU will bereits im Gesetzgebungsprozess verhindern, dass den Handel hemmende Gesetze überhaupt erst entstehen. So schlägt die EU-Kommission in einem kürzlich an die Öffentlichkeit gelangten Entwurf für ein TTIP-Kapitel vor, dass der jeweils andere Handelspartner zukünftig frühzeitig in die Gestaltung von Gesetzen einbezogen werden soll. Mindestens einmal im Jahr müssen ihm alle Gesetzesvorhaben vorgelegt werden. Äußern entweder die EU oder die USA Bedenken bezüglich deren Auswirkungen auf den Handel, können sie unverzüglich eine Konsultation über das Gesetz einfordern. Nach Wunsch der EU-Kommission soll diese Regelung auch für Gesetze auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten und Bundesländer gelten. Auch private Akteure wie etwa Wirtschaftsunternehmen aus dem In- und Ausland sollen bei vielen Gesetzesvorhaben konsultiert werden.
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