Freihandelsabkommen - Einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit
Von Prof. Dr. Siegfried Broß
24.01.2015 / Hans-Böckler-Stiftung, Report Nr.4, Januar 2015
Auf einen Blick …
- Der Einsatz von Schiedsgerichten bei
Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen.
- Privates Schiedsgericht und Ausübung
von Gerichtsbarkeit gegenüber Staaten bei Streitigkeiten, die aus
Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus.
- Es bedeutet den Verlust von staatlicher
Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit
außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen
- Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb
eines Freihandelsabkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht
organisiert werden.
- Die Zusammensetzung eines
Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter
der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln
muss.
Inhalt
- Inhaltsverzeichnis S.2
- Vorwort S.2
- Einleitung S.4
- Umfeld und Klima S.5
- Gegenstand der
- Freihandelsabkommen S.7
- Problematik der Schiedsgerichte S.13
- Staatsschiedsgerichte als mögliche
Lösung S.17
- Zusammenfassung S.18