Steuerhinterziehung ist kein Grundrecht

Von Alexander Ulrich

26.02.2014 / www.dielinke-rhlp.de, 25.02.2014

Der Verfassungsgerichtshof RLP[1] hat am Montag entschieden, dass die Daten einer vom Staat gekauften CD mit Steuerhinterziehern verwendet werden dürfen. Hierzu erklärt der Landesvorsitzende Alexander Ulrich, MdB:

„Die gute Nachricht für alle ehrlichen Steuerzahler ist, dass das Gericht nunmehr keinen Zweifel daran lässt, dass die Daten von Steuerhinterziehern gekauft und in Strafverfahren verwendet werden dürfen. Damit wird auch die Ansicht entkräftet, Steuerhinterziehung sei ein Grundrecht – weil die Beweismittel einem Verwertungsverbot unterlägen.
Gleichzeitig hat das Gericht aber auch einen klaren Hinweis an den Gesetzgeber formuliert: Wenn der Staat einen „Anreiz“ schaffe, illegal Daten über Steuerhinterzieher zu beschaffen, könne dies problematisch werden. Einen solchen Anreiz könnten Gerichte künftig darin sehen, dass hohe Beträge für solche Datenträger bezahlt werden. Deswegen ist jetzt der Bundestag gefragt: Deutschland braucht eine rechtssichere und praktikable Lösung, damit Steuerhinterzieher um ihre Geheimnisse fürchten müssen. Und gleichzeitig müssen Bundesregierung und Europäische Union endlich aktiver werden, um Steueroasen weltweit zu bekämpfen. Dazu liegen Vorschläge wie der Entzug von Banklizenzen bei Steueroasen-Geschäften auf dem Tisch – sie müssen nur umgesetzt werden.

Das ist nur gerecht: Jeder, der Sozialleistungen bezieht, muss vollständige Auskunft über seine Vermögensverhältnisse geben. Schon das Verschweigen auch kleinerer Vermögensgegenstände wird drakonisch bestraft. Die Masse der abhängig Beschäftigten wird automatisch zur Steuerkasse gebeten – aber andererseits schaffen gerade Gut- und Bestverdiener ihre Vermögen ins Ausland und legen sie steuerfrei an. Das kann nicht so bleiben und deshalb sollen Steuerhinterzieher auch künftig fürchten müssen, dass die Steuerbehörden in den Besitz ihrer ausländischen Finanzdaten kommen könnten. Nur diese Angst hat die Zahl der Selbstanzeigen sprunghaft ansteigen lassen und rund 500 Millionen Euro in die Kassen von Bund und Land gespült: Geld, das für den Erhalt von Bauwerken, für Bildung und Wohnungsbau, für Kultur und Kindertagesstätten dringend gebraucht wird“.

Links:

  1. http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=d43205a8-0b72-6441-7034-cf76077fe9e3&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042