Hartz IV – Bedürftigkeit von Erwerbstätigen

DGB, Arbeitsmarkt aktuell 1/2012

27.01.2012 / DGB Abteilung Arbeitsmarktpolitik

Aus dem Dokument

Niedriglöhne sind nicht nur Zündstoff für den Bund, sondern ebenso für die kommunalen Haushalte, denn Städte und Gemeinden müssen das Gros der Wohnungskosten auch für jene übernehmen, die trotz eines Arbeitsplatzes auf Hartz IV angewiesen sind. Erwerbseinkommen wird zunächst auf die vom Bund finanzierten Regelleistungen zur Sicherung des Existenzminimums angerechnet und erst dann – bei entsprechendem Einkommen – auf die Unterkunftskosten. Damit werden insbesondere Kommunen mit ausgeprägtem Niedriglohnsektor bzw. hohem Mietniveau in besonderer Weise belastet.

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