Abfuhr für weiteren Mindestlohn: "Aus Mangel an Interesse"

Von Eva Völpel, taz

15.10.2010 / taz vom 6.10.2010

Das Bundesarbeitsministerium hat eine verbindliche Lohnuntergrenze für die Weiterbildungsbranche abgelehnt. Die Gewerkschaft GEW beklagt Stundenlöhne von vier bis fünf Euro.

Lesen Sie den Beitrag in der taz-Onlineausgabe vom 6.10.2010[1]

Links:

  1. http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/aus-mangel-an-interesse/