Dublin IV: Europäischer Asylausstieg

Von Maximilian Pichl

06.10.2016 / aus: Blätter für deutsche und internationale Politik, 10/2016, Seite 9-12

Die Dublin-III-Verordnung erlaubt es EU-Mitgliedstaaten, in humanitären Notlagen von Abschiebungen in die Länder der Ersteinreise abzusehen. Dass diese Ausnahmeregelungen ihre Berechtigung haben, zeigte sich allzu deutlich vor gut einem Jahr, als Bundeskanzlerin Angela Merkel im September 2015 den in Ungarn unter unwürdigen Bedingungen ausharrenden Flüchtlingen Aufnahme im deutschen Asylsystem gewährte. Ebendies soll künftig nun nicht mehr möglich sein.
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