Rede Axel Troosts zum Umsetzungsgesetz der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds

23.02.2013 / 21.02.2013
Redebeitrag von Dr. Axel Troost (DIE LINKE.) am 21.02.2013 um 15:50 Uhr (222. Sitzung, TOP 7)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, Sie legen wieder ein aus unserer Sicht dürftiges Gesetz vor und wollen dies den Wählerinnen und Wählern das wird hier wieder deutlich als Meilenstein der Finanzmarktregulierung verkaufen.

Konkret debattieren wir hier über die sogenannten Schattenbanken, im Volksmund auch „Heuschrecken“ genannt, das heißt, spekulative Fonds wie Hedgefonds und Private-Equity-Fonds. In Ihrem Gesetz heißen sie vornehm „alternative Investmentfonds“. Inzwischen verwalten diese Fonds wieder genauso viel Geld wie vor der Krise, und ihr Zweck ist, möglichst viel Geld zu machen mit oft sehr aggressiven Mitteln. Deswegen heißen sie häufig „Heuschrecken“. Der realwirtschaftliche Hintergrund interessiert überhaupt nicht; wichtig ist nur, möglichst viel Rendite zu machen. Anders gesagt: Sie sind reine Melkkühe ohne volkswirtschaftlichen Nutzen.

Vor der Krise wurden Hedgefonds damit gerechtfertigt, dass sie Risiken auf sich nehmen, die andere nicht auf sich nehmen würden. Das ist aber genau das Problem: Sie nehmen außergewöhnliche Risiken auf sich, was aber die Finanzstabilität bedroht. Man sollte das nicht herunterspielen. Der legendäre Hedgefonds LTCM hat 1998 mit seiner Pleite das Finanzsystem schwer erschüttert.

Die Pleite der Investmentbank Bear Stearns durch zwei hausinterne Hedgefonds war der Auftakt für die Finanzmarktkrise. Hedgefonds haben das rapide Wachstum der Märkte der toxischen Wertpapiere befeuert. 2008 platzte die Immobilienpreisblase ebenfalls, die dadurch angeheizt worden war. Deshalb ist es dringend erforderlich, diese Fonds schärfer zu regulieren.

Die Latte dafür haben Ihre Vorvorgänger allerdings sehr, sehr niedrig gelegt. Ich will aus dem rot-grünen Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens von 2003 zitieren:

„Anbieter von Hedgefonds sollen nach dem Gesetzentwurf in Deutschland auf moderne und liberale rechtliche Rahmenbedingungen treffen. … Die Hedgefonds-Branche scheint sich zu einer Branche entwickelt zu haben, die sich der mit Hedgefonds verbundenen Risiken bewusst ist und mit ihnen verantwortungsvoll umgeht. Es darf daher erwartet werden, dass die vom Gesetzgeber vorgesehenen Freiräume nicht missbraucht werden.“

Das hört sich heute an wie ein Witz, wie Satire. Es war damals naiv, und es ist jetzt naiv. Insofern muss hier Grundlegendes geändert werden. Aber viele Passagen im vorgelegten Gesetzentwurf klingen ähnlich. Sie sind zu schwach, deshalb reichen sie aus unserer Sicht nicht einmal in Ansätzen aus.

Im Detail möchte ich drei Schwächen der neuen Regelung ansprechen:

Erstens. Mit dem Gesetz unterliegen Fondsmanager künftig einer Zulassungspflicht in der EU. Fonds mit weniger als 100 Millionen Euro an verwaltetem Vermögen brauchen keine Erlaubnis. Wir haben eben den frenetischen Applaus der FDP gehört. Damit fallen aber 70 Prozent sämtlicher Fonds eben nicht unter die Zulassungspflicht.

Zweitens. Bei der Zulassung müssen die Fondsmanager ein Mindesteigenkapital nachweisen. Wenn man an Fonds auch nur in Ansätzen ähnliche oder gleiche Vorschriften wie für Banken anlegen würde, wäre weit mehr Eigenkapital erforderlich.

Drittens. Die nationalen Behörden können bei Verdacht auf Systemrisiken die Geschäfte auf Pump, den sogenannten Leverage-Effekt, einschränken. Das setzt aber eine gut ausgestattete und aktive Aufsicht voraus. Solche Erwartungen sind in der Vergangenheit häufig enttäuscht worden. Insofern halten wir es für absolut erforderlich, die Hebelwirkung generell zu begrenzen, das heißt, die Verschuldung einzudämmen und in bestimmte Relationen zum Eigenkapital zu setzen.

Außerdem gibt es eine sehr großzügige Übergangsregelung bis 2018, die im Prinzip eine Zulassung nach nationalem Recht möglich macht. Das bedeutet, dass sich Fondsmanager bei den großzügigen Behörden in Großbritannien oder Irland registrieren lassen und auch hier entsprechend wirken können.

Es wäre aber nicht fair, jetzt nur davon auszugehen, dass die Vorlagen schlecht waren, sondern Sie hätten auch aus unserer Sicht deutlich mehr betreiben können. Immer mehr bankähnliche Geschäfte werden von Fonds betrieben, die sich der Regulierung der Banken entziehen. Wir hören seit Monaten, dass diese Schattenbanken ein riesiges Problem darstellen. Passiert ist aber nicht wirklich etwas.

Ihre eigene Expertenkommission „Neue Finanzarchitektur“ hat Ende 2011 ein Papier mit konkreten Maßnahmen zur Regulierung von Schattenbanken vorgelegt. Das verstaubt seither in der Schublade. Ein Gesetz von Ihnen, das sich daran orientieren könnte und mit dem auch im Zusammenhang mit dem G-20-Prozess versucht werden könnte, weitere Regulierungen anzugehen, ist von daher in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr zu erwarten.

Das Problem von Schattenbanken ist, dass sie sich weitgehend in regulierungsfreien Zentren wie den Kayman-Inseln oder auch Delaware in den USA organisieren. Wir fordern wie bei Steueroasen eine Initiative gegen diese Schattenbankfinanzierungsplätze.

Insofern können Sie mit der Regulierung anfangen und diese Zentren austrocknen, etwa durch Abschlagssteuern auf Gewinnübertragungen oder den Entzug von Lizenzen für alle Banken, die dort Niederlassungen betreiben.

Ich habe in der letzten Woche in unserer parteinahen Stiftung eine Broschüre mit dem Titel „Deals im Dunkeln Ziele und Wege der Regulierung von Schattenbanken“ herausgegeben. Ich stelle Ihnen die gerne zur Verfügung. Wir versuchen, darin unsere konkreten Vorschläge auch nachlesbar zu entwickeln.

Meine Damen und Herren, wir haben insofern dem zugrunde gelegten Gesetzentwurf bereits im Europäischen Parlament nicht zugestimmt, weil wir der Ansicht waren, dass das Ganze zu lax ist und nicht ausreicht. Wenn sich nicht Erhebliches ändert, werden wir auch in der zweiten und dritten Lesung diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Die Rede können Sie im nachfolgenden Video sehen