Welche Auswirkungen hat der Fiskalpakt auf die Haushalte der Kommunen?

Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

16.10.2012 / 25.9.2012

Der fiskalpolitische Pakt vom 2. März 2012 bindet die Bundesrepublik Deutschland als Gesamtstaat auf europäischer Ebene in eine striktere Haushaltsdisziplin ein. Hierzu werden die Verpflichtungen Deutschlands aus dem Europäischen Stabilitäts-und Wachstumspakt (ESWP) ergänzend und verschärfend dahin gehend konkretisiert, dass als gesamtstaatliches Mittelfristziel grundsätzlich eine Obergrenze des gesamtstaatlichen strukturellen Defizits in Höhe von 0,5 % des Bruttoinlandspro-duktes (BIP) einzuhalten ist.

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