Der fiskalpolitische Pakt vom 2. März 2012 bindet die Bundesrepublik Deutschland als Gesamtstaat auf europäischer Ebene in eine striktere Haushaltsdisziplin ein. Hierzu werden die Verpflichtungen Deutschlands aus dem Europäischen Stabilitäts-und Wachstumspakt (ESWP) ergänzend und verschärfend dahin gehend konkretisiert, dass als gesamtstaatliches Mittelfristziel grundsätzlich eine Obergrenze des gesamtstaatlichen strukturellen Defizits in Höhe von 0,5 % des Bruttoinlandspro-duktes (BIP) einzuhalten ist.
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prager frühling: banken müssen langweiliger und kleiner werden