„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sofort die Sanktionen nach §31 SGB II abzuschaffen. Begründung: §31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.“
Bisher sind schon über 5786 Unterschriften zustande gekommen. Gibt es mehr als 50.000 Unterschriften, muss die Petition im Bundestag öffentlich verhandelt werden. Der Link zur Petition lautet:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=6785[1]
Den Mut zu sozialen Protesten mit alternativen Konzepten kombinieren