Armutsrisiko Kind - Staat läßt Alleinerziehende im Stich

01.10.2008 / von Birte Meier, Frontal21

Viele Alleinerziehende, deren Kinder in Deutschland das größte Armutsrisiko tragen, können vom Kinderzuschlag der Bundesregierung nicht profitieren. Denn sie beziehen Unterhaltsleistungen, die ihnen in voller Höhe auf die Förderung angerechnet werden.

Sandra Weber hatte sich mehr erhofft: Mit Hilfe des Kinderzuschlags wollte die alleinerziehende Mutter endlich raus aus Hartz IV. Denn darauf ist sie trotz eines Jobs angewiesen. 30 Stunden in der Woche arbeitet Sandra Weber als Arzthelferin. Ihr Gehalt reicht gerade für sie zum Leben, nicht aber noch für ihren dreijährigen Sohn.

Hartz IV statt Kinderzuschlag

Eltern wie Sandra Weber wollte die Regierung helfen. Sie sollten nicht dafür bestraft werden, dass sie Kinder haben und derentwegen auf Hartz IV angewiesen sein. Der Kinderzuschlag plus Wohngeld soll künftig mehr Geld in die Haushaltskassen einkommensschwacher Familien bringen. Doch ausgerechnet viele Alleinerziehende werden von dem Gesetz nicht profitieren können. Ihre Kinder beziehen Unterhalt beziehungsweise Unterhaltsvorschuss und den rechnet der Staat beim Kinderzuschlag an. In vielen Fällen bleibt dann am Ende weniger übrig als mit Hartz IV.

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Hinweis:

Um die Gruppe der Anspruchsberechtigten auszuweiten, wird zum 1. Oktober 2008 die bisherige Mindesteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag abgesenkt und auf 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Elternpaare festgelegt. Dadurch sollen deutlich mehr einkommensschwache Familien als bisher Anspruch auf den Kinderzuschlag von 140 Euro monatlich geltend machen können.

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So auch bei Sandra Weber. Sie bleibt in Hartz IV, obwohl sie das Leben mit Stütze gründlich satt hat. "Als Hartz IV-Empfängerin wird man abgestempelt, sitzt zu Hause auf dem Sofa und macht gar nichts." Sie wolle aber nicht dem Staat auf der Tasche liegen, erklärt Weber und kann nicht verstehen, warum gerade Alleinerziehende wieder mal leer ausgehen. "Paare haben auch Anspruch auf Kinderzuschlag und da wird gar nichts gegen gerechnet. Das ist nicht richtig."

"Politik orientiert sich an Paaren"

Dabei war es das erklärte Ziel der Regierung, mit Hilfe des Kinderzuschlags die Kinderarmut in Deutschland nachhaltig zu senken. Fast die Hälfte aller von Hartz IV betroffenen Kinder aber leben bei Alleinerziehenden. Das Armutsrisiko ist hier weit höher als bei Paaren mit Kindern - und gerade sie werden vom neuen Kinderzuschlag ausgeschlossen.

"Die Politik orientiert sich in der Familienpolitik hauptsächlich an der verheirateten Paarfamilie", kritisiert Peggi Liebisch vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter. "Das heißt, Alleinerziehende sind für die Politik eine Minderheit, auch wenn die Kinder von Alleinerziehenden die größte Gruppe der in Armut lebenden Kinder darstellen."

Mehr Bürokratie

Obendrein bereiten die Behörden ausgerechnet Alleinerziehenden neue bürokratische Schwierigkeiten. Wie zum Beispiel der Verkäuferin Sabine Hömberg. Ihr Lohn reicht nicht zum Leben. Bislang erhielt sie für sich und ihre Tochter Hartz IV. Doch jetzt gilt der Unterhalt ihrer Tochter als deren eigenes Einkommen. Die Folge: Mutter Sabine erhält weiterhin Hartz IV, Tochter Lisa Wohngeld. Nun muss Sabine Hömberg zwei Anträge pro Halbjahr einreichen, einen für das Wohnungsamt und einen für die ARGE. Das aber bedeutet mehr Aufwand und Kosten für die Familie - fürs gleiche Geld.

Und das alles nur, vermuten Kritiker, um die Statistik zu schönen: Denn Wohngeld-Kinder sind keine Hartz IV-Kinder mehr. Für Sozialreferent Harald Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles steht fest: Den Politikern gehe es hierbei weniger um Hilfe für arme Kinder, als vielmehr um die Arbeitslosenstatistik, "um dann mit Blick auf die anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen besser da zu stehen", meint Thomé. Ausbaden müssen es die Kinder, die bei Alleinerziehenden in Armut aufwachsen. Sie werden immer mehr. Die Politik versprach eigentlich das Gegenteil.

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Zum Bericht:

  • Frontal21[1]
Zum Video:
  • Armutsrisiko Kind[2]

Links:

  1. http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/0/0,1872,7383552,00.html
  2. http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/599002?inPopup=true