SPD will von Regulierung des Hochfrequenzhandels nichts mehr wissen

31.03.2017 / Axel Troost

In den letzten Jahren ist der sogenannte Hochfrequenzhandel immer mehr gewachsen. Mit Hilfe von hochspezialisierter Software und Hardware können Finanztitel innerhalb von Sekundenbruchteilen gekauft und wieder verkauft werden. In manchen Börsensegmenten entfällt inzwischen gut die Hälfte der Umsätze auf Hochfrequenzhändler. Die Mehrzahl der Aufträge der Hochfrequenzhändler kommt gar nicht zur Ausführung, sondern dient nur der Ausspähung der Angebots- und Nachfragesituation. 

Der Hochfrequenzhandel ist ein plastisches Beispiel für die Absurditäten eines hochgezüchteten Finanzmarktkapitalismus. Er steht für ein übertriebenes Wettrüsten, die Verschleuderung wirtschaftlicher Ressourcen für unproduktive Nullsummenspiele, für die Manipulation von Börsenkursen und war in den USA mehrfach Verursacher von spektakulären Börsencrashs. Selbst die Bundesbank und konservative Ökonomen sehen inzwischen gesetzlichen Handelsbedarf.

Der Bundestag hat heute das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz verabschiedet. Dieses regelt die Umsetzung der europäischen MiFiD-Novelle. Dies wäre auch die Gelegenheit gewesen, den Hochfrequenzhandel an die Leine zu legen.

Wir haben das heutige 2. FiMaNoG zum Anlass genommen, einen Antrag zur Einführung einer Mindestverweildauer einzubringen (oft auch Mindesthaltedauer genannt). Verkaufsanträge müssen dabei 500 Millisekunden aufrechterhalten werden, können also nicht storniert werden, wie dies beim Hochfrequenzhandel die Regel ist. Eine solche Mindestverweildauer würde den Hochfrequenzhandel deutlich beschneiden und war eine der Forderungen, welche das Europäische Parlament nicht gegenüber der Kommission und dem Rat durchsetzen konnte.

Unser Antrag ist weithin identisch mit einem Änderungsantrag der SPD von 2013. Damals wurde unter der schwarz-gelbe Bundesregierung das „Hochfrequenzhandelsgesetz“ verabschiedet. Damals hieß es zur Mindestverweildauer:
„Die Fraktion der SPD sei der Ansicht, dass man auch dies – entsprechend dem Vorgehen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP im Bereich des Verbots von Leerverkäufen – auch im nationalen Alleingang einführen könne. Seinerzeit hätten die Koalitionsfraktionen den Mut gehabt, sich über die prognostizierten Gefahren für den Standort Deutschland hinwegzusetzen. Denselben Mut auch hier aufzubringen, wäre klug.“ (BT-Drs. 17/12356, S. 17)

Starke Worte fand damals Manfred Zöllmer (SPD):
„Jetzt fragen wir mal: Hat die Bundesregierung diese Chance ergriffen? Ich greife nochmals auf Herrn Müller zurück. Er sagt: Das Gesetz ist gut gemeint nur ändern wird sich dadurch kaum etwas. Leider hat er recht. Staatssekretär Koschyk sprach von einer „Brandmauer“, die hier errichtet worden sei. Es ist aber nur ein Brandmäuerchen, leider nur 10 Zentimeter hoch.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD Richard Pitterle (DIE LINKE): Mäuerle!) Es gäbe einen wirklichen Hebel, um die Märkte zu entschleunigen, um Luft herauszulassen aus dem, was heißgelaufen ist: die Einführung einer Mindesthaltefrist. (….)“
2./3. Lesung des Hochfrequenzhandelsgesetz, März 2013

Doch was stört mich mein Geschwätz von gestern? Die SPD hat unseren Antrag zur Mindestverweildauer abgelehnt. Die Regulierung des Hochfrequenzhandels bleibt damit auf das aufgrund der europäischen Rechtsakte obligatorische Minimum beschränkt. Das Beispiel zeigt, dass die SPD in einer Koalition mit der Union jegliche Ansprüche auf die Regulierung der Finanzmärkte vergessen kann – selbst da wo es völlig klar ist, dass diese den Bezug zur Realwirtschaft verloren haben und lediglich der Selbstbereicherung einiger Händler und ihrer Eigentümer dienen. Peinlich, peinlich… 

PS: Leider konnten sich auch die Grünen nicht dazu durchringen, unseren Antrag mitzutragen – anders als 2013, wo sie dem inhaltsgleichen Antrag der SPD zugestimmt hatten. Schade…