Kreditwesengesetz: Datenschutzrechte gegen Bankeninteressen sichern

26.06.2006 / Axel Troost

816/2006

26.06.2006

Kreditwesengesetz: Datenschutzrechte gegen Bankeninteressen sichern!

Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. unterstützt die Kritik der Verbraucherzentrale Bundesverbandes am „Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie“, das in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden soll:

„Das ‚Basel II’-Umsetzungsgesetz verteidigt den Verbraucher- und Datenschutz nicht ausreichend gegen Bankeninteressen. Danach dürfen Banken z.B. persönliche Daten und Geschäftsgeheimnisse eines Kunden bei Auskunfteien kaufen und für die Kreditentscheidung nutzen – ohne dass der Kunde davon überhaupt etwas erfährt. Ein solch gravierender Eingriff darf nicht mal eben so beschlossen werden, versteckt im hoch komplexen ‚Basel II’-Umsetzungsgesetz.“

Troost verweist bei seiner Kritik auf die Stellungnahme des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragen in der öffentlichen Anhörung zum ‚Basel II’-Umsetzungsgesetz. Dessen Fazit: „Der Gesetzesvorschlag ist im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten unausgereift.“ Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte sich in der Anhörung kritisch geäußert. DIE LINKE. hat diese Bedenken in ihrem Entschließungsantrag zum „Basel II“-Umsetzungsgesetz aufgegriffen.

Trotz dieser Kritik ist bislang geplant, diese grundlegende Veränderung des Kreditwesengesetzes ohne entsprechende Änderungen am Donnerstag im Bundestag abschließend zu beraten. „Die Koalition darf die verbraucher- und datenschutzrechtlichen Bedenken nicht beiseite schieben. Sie muss das Gesetz nachbessern.“