Finanzielle Hilfen für Mitgliedstaaten insbesondere nach Artikel 122 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Olaf Zehnpfund, Margot Heimbach, Wissenschaftliche Dienste (Deutscher Bundestag)

25.02.2010

"Seit die Europäische Kommission (Kommission) im Frühjahr 2009 mit den Vorbereitungen für ein Verfahren wegen übermäßigen öffentlichen Defizits gemäß Art. 104 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) gegen Griechenland begann, werden Modelle diskutiert, mit denen Mitgliedstaaten unterstützt werden können, deren öffentliche Haushalte stark angespannt sind oder sogar der Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit gegenüberstehen. Die Bandbreite reicht dabei von direkten oder indirekten Finanzhilfen der EU oder der anderen Mitgliedstaaten bis hin zur Verweigerung finanzieller Unterstützung und Betonung der Eigenverantwortung jedes Mitgliedstaates für die Sanierung seiner Staatsfinanzen, insbesondere unter dem Druck der Instrumente eines Defizitverfahrens nach dem Regelungsrahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. (...)"