Statistiken zur Arbeitsmarktsituation Älterer: Der Schein trügt!

Beschäftigung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren? Vollzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung, Altersteilzeit, Freistellung, Rente/Pension

29.07.2009 / Paul M. Schröder, Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ)

„Nur jeder dritte Beamte arbeitet bis 65“. Eine Online-Meldung vom 9. Juli 2009. Die Quelle: Pressemitteilung Nr. 258 des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom selben Tag. Dort heißt es: Von den Beamtinnen und Beamten (einschließlich Berufssoldaten) die im Verlauf des Jahres 2008 in den Ruhestand versetzt wurden, „erreichten 36% die Regelaltersgrenze von 65 Jahren (2007: 35%).“ 36% entsprechen in etwa einem Drittel. Aber der Schein trügt: Denn das „Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren“ heißt keineswegs, dass diese Beamten alle bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gearbeitet haben. Eine Frage beim Statistischen Bundesamt hätte gereicht, um zu erfahren, dass die Regelaltersgrenze von 65 Jahren auch im Rahmen der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell erreicht werden kann. Das heißt, die Arbeit von Beamtinnen und Beamten, die die Regelaltersgrenze erreichen, kann bereits mehrere Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze beendet worden sein. Allerdings liegen dem Statistischen Bundesamt keine genauen Daten darüber vor, wie viele der mit Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren pensionierten Beamtinnen und Beamten sich zuvor in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befanden.4 Klar aber ist: Es sind sehr viele. (...)