Kurzanalyse: Das Konjunkturpaket II aus gesundheitspolitischer Perspektive

15.01.2009 / Von Frank Spieth, DIE LINKE.

Das Konjunkturpaket II hat zwei Aspekte von gesundheitspolitischer Relevanz:

a) Förderung von Investitionen der Öffentlichen Hand (neben Kitas, Schulen, Unis werden explizit auch Krankenhäuser genannt)

b) Steuerfinanzierte Absenkung des gesetzlichen Krankenkassen-Beitrags

a) Krankenhaus-Investitionen:

Das Konjunkturpaket II ist ein richtiger Ansatz, aber leider nicht mehr. Bei den Krankenhäusern gibt es einen Investitionsstau von 50 Mrd. Euro, den die selbst klammen Länder und Kommunen nicht allein beseitigen können.

Die über dieses Konjunkturpaket II bereitgestellten Bundesmittel sind leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Für den „Investitionsschwerpunkt Infrastruktur“ sind insgesamt gerade einmal 3,5 Mrd. Euro für die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur vorgesehen, die „insbesondere für Krankenhäuser, Städtebau, ländliche Infrastruktur und Lärmsanierung“ ausgegeben werden sollen. Den Krankenhäusern wird dabei also nur ein noch nicht genauer zu beziffernder Teil dieser 3,5 Mrd. Euro zu Gute kommen.

Aber für den Investitionsstau bei Krankenhausbauten sowie Verbesserung der technischen Ausstattung der Kliniken werden 50 Milliarden benötigt. DIE LINKE hat schon in den letzten Jahren im Rahmen der Haushaltsberatungen gefordert, dass sich der Bund über einen Zeitraum von 10 Jahren mit jährlich 2,5 Mrd. Euro an den notwendigen Investitionen beteiligen soll, die Länder in gleicher Höhe.

b) Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die SPD ist hier mal wieder fürchterlich eingeknickt: Noch in den letzten Tagen und Wochen war von Ulla Schmidt und anderen SPD-Politikern laut zu hören, dass sie den Sonderbeitrag von 0,9 %, den nur die Beschäftigten und die Rentnerinnen und Rentner bezahlen, rückgängig machen wollen. Dazu würden etwa 9 Mrd. Euro jährlich benötigt.

So hätte die Parität (d.h. Finanzierung des Krankenkassenbeitrags je zur Hälfte durch Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen) wiederhergestellt werden können.

Doch am Ende hatte wieder die Union das Sagen: Nun werden auch die Arbeitgeber entlastet, die ohnehin weniger zahlen als die Versicherten.

Zudem beträgt die Absenkung des Beitragssatzes nicht – wie geplant – 0,9 %, sondern lediglich 0,6%.Und da die Absenkung der Kassenbeiträge erst im Juli 2009 erfolgt, erhöht sich der Bundeszuschuss im Jahr 2009 nur um 3 Milliarden, im Jahr 2010 um 6 Milliarden Euro. Für die Versicherten sinkt der Beitrag nur um 0,3 Prozent statt 0,9 Prozent bei der ursprünglich geforderten Abschaffung des Sonderbeitrages.

Anmerkung:

An der Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds ändert auch diese Finanzspritze nichts. Wenn infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise Lohnzuwächse und Beschäftigungszahlen zurückgehen, nehmen zwangs­läufig auch die Krankenkasseneinnahmen einen negativen Verlauf. Dadurch werden die Einnahmen nicht mehr die Ausgaben der Krankenkassen decken können.

Für 2009 sind den Kassen zwar Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von knapp 167 Mrd. Euro zugesagt, unabhängig von der realen Entwicklung der Beitragseinnahmen. Bei einer Unterdeckung würde der Bund den Fehlbetrag in die Liquiditätsreserve zuschießen, allerdings nur als Darlehen.

Spätestens 2010 müssten die Kassen dieses Darlehen zurückzahlen, was voraussichtlich nur über Zusatzbeiträge erfolgen kann. Denn der allgemeine Beitragssatz wird durch die Bundesregierung knapp gehalten.

Letztendlich zahlen dann also die Versicherten die durch die Krise bedingten Beitragsausfälle, daran ändert auch dieses Konjunkturpaket II nichts. Allerdings erst nach dem Wahljahr. Die Arbeitgeber dagegen zahlen jetzt schon weniger als die Hälfte der Beiträge, können sich über eine Beitragssenkung freuen und werden von den negativen Folgen der Krise auf die Einnahmeentwicklung der Kassen verschont. Die Versicherten zahlen diesen Schutzschirm für die Arbeitgeber.

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