Richter ärgern Stromriesen

BGH untersagt E.on Teilübernahme der Stadtwerke Eschwege / Lob von Verbraucherschützern

12.11.2008 / Von Kurt Stenger , Neues Deutschland

Ein höchstrichterliches Urteil erschwert den Energieriesen E.on und RWE eine weitere Expansion durch Zukäufe – aber nur im Inland.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt gestärkt. Die Richter untersagten in einem Urteil am Dienstag dem E.on-Konzern die geplante Beteiligung an den Stadtwerken Eschwege (Hessen).

Der deutsche Marktführer E.on wollte 2003 eine 33-Prozent-Beteiligung an den Stadtwerken Eschwege übernehmen, was dem Konzern jedoch vom Bundeskartellamt aus wettbewerbsrechtlichen Gründen untersagt wurde. Eine Klage von E.on gegen die Verfügung wies das Oberlandesgericht Düsseldorf im Sommer 2007 ab. E.on ging in Berufung, die der Kartellsenat des BGH jetzt letztinstanzlich abwies. Zur Begründung hieß es, es entspreche der Geschäftsstrategie der Marktführer, an zahlreichen Stadtwerken oder sonstigen Stromversorgern Minderheitsbeteiligungen zu erwerben, um so ihre Absatzgebiete zu sichern. Zusätzliche Beteiligungen würden den Wettbewerb weiter einschränken.

Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung, da es sich um das erste seiner Art seit der Liberalisierung des deutschen Strommarktes im Jahr 1998 handelt. Für die großen Energiekonzerne wird es nun praktisch unmöglich, ihre Beteiligungen an den auf der letzten Meile bis zur Steckdose dominierenden kommunalen Versorgern weiter auszubauen. Allerdings besitzen E.on und RWE hierzulande bereits Beteiligungen an 204 Stromunternehmen. Und künftig setzt man mehr auf internationale Expansion. So kündigte RWE am Dienstag weitere Zukäufe in Mittel- und Osteuropa an.

Verbraucherschützer begrüßten das Urteil. Der BGH habe »einer weiteren Marktkonzentration Einhalt geboten und zum Vorteil des Wettbewerbs entschieden«, hieß es aus dem Verbraucherzentrale Bundesverband. Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher sprach von einem »wichtigen Meilenstein für mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt«. Nun müsse das Bundeskartellamt die hohe Beteiligung von E.on und RWE an Stadtwerken ebenso auf den Prüfstand stellen wie den Einfluss der Konzerne auf die Strombörse.

Das Kartellamt sprach von einem Teilerfolg, erwartet aber keine kurzfristigen Strompreissenkungen, weil der Wettbewerb auf dem Strommarkt an vielen weiteren Punkten kranke. Die LINKE forderte ein »vollständiges Beteiligungsverbot der Monopolisten an kommunalen Energieversorgern«. Ein E.on-Sprecher erklärte, die Energielandschaft habe sich seit 2003 deutlich verändert.

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