Staatsfinanzen - Kosten der Arbeitslosigkeit sind gesunken

29.09.2008 / von Hans-Uwe Bach und Eugen Spitznagel, IAB Kurzbericht, 14/2008

  • Die Arbeitslosigkeit belastet die Staatsfinanzen, denn einerseits entstehen Mehrausgaben in den öffentlichen Haushalten und andererseits fallen Einnahmen aus. Dazu hat das IAB Modellrechnungen auf Basis von vereinfachenden Annahmen durchgeführt.
  • Im Jahr 2007 ver ursachte die re gistrierte Arbeitslosigkeit in Deutschland gesamtfiskalische Kosten in Höhe von rd. 68 Mrd. Euro. Davon waren 52 Prozent Ausgaben, vor allem für Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II; 48 Prozent resultierten aus Mindereinnahmen, vor wiegend bei Steuern und Sozialbeiträgen.
  • Der Bund und die Bundesagentur für Arbeit tragen mit 56 Prozent die Hauptlast. Aber auch die Länder und Gemeinden sowie die anderen Sozialversicherungsträger, insbesondere die Rentenversicherung, sind erheblich betroffen.
  • Die gesamtfiskalischen Kosten sind in den Jahren 2005 bis 2007 um rd. 25 Mrd. oder 27 Prozent auf 68 Mrd. Euro gesunken – insbesondere wegen der guten Wirtschaftsentwicklung, aber auch aufgrund der Arbeitsmarktreformen. So ist die Zahl der Arbeitslosen um rd. 22 Prozent zurück gegangen, die Kosten je Arbeitslosen sanken um rd. 7 Prozent.