Gut Versorgte leben länger

29.09.2008 / Arno Gottschalk Verbraucherzentrale Bremen, Bereich Finanzdienstleistungen

Altersvorsorge und statistische Lebenserwartung – Teil 1

Lohnt sich eine zusätzliche private Altersvorsorge? Diese Frage ist den zurückliegen­den Monaten vor allem mit Blick auf diejenigen gestellt worden, deren gesetzliche Ren­te so niedrig ausfallen wird, dass sie der zusätzlichen staatlichen Grundsicherung be­dürfen werden. Ob sich die Vorsorge lohnt, hängt aber auch davon ab, wie gut das Geld bei den Versicherungen, Banken und Investmentgesellschaften angelegt wird. Und ent­scheidend ist letztlich natürlich, wie lange der Vorsorgesparer lebt und seine Rente be­ziehen kann.

Individuell lässt sich dies nicht voraussagen. Interessant ist aber ein Blick auf die Statis­tiken zur Lebenserwartung. Weithin bekannt ist, dass sie eine allgemein zunehmende Lebensspanne verzeichnen. Zudem belegen sie, dass Frauen im Schnitt älter werden als Männer. Weitaus weniger bekannt ist, dass die statistische Lebenserwartung auch von wirtschaftlichen und sozialen Faktoren beeinflusst wird. Hierzu haben kürzlich Ber­liner und Rostocker Wissenschaftler eine eindrucksvolle Untersuchung vorgelegt.

Die Wissenschaftler haben zum einen für die Gesetzliche Rentenversicherung unter­sucht, wie sich die Höhe des Lebensarbeitseinkommens auf die Lebenserwartung von Männern ab dem 65. Lebensjahr auswirkt. Auf einer sehr breiten Basis von Daten für die Jahre von 1999 bis 2003 gelangen sie dabei zu einem eindeutigen Ergebnis: die weitere Lebenserwartung steigt mit der Höhe der Einkünfte während der Lebensarbeits­zeit und damit auch mit der Höhe der erworbenen gesetzlichen Rente. Im Durchschnitt lag die Lebenserwartung bei 80,8 Jahren. Das Fünftel der Männer mit den höchsten Rentenentgeltpunkten erreichte aber ein durchschnittliches Alter von 82,5 Jahren. Am anderen Ende lag die durchschnittliche Lebenserwartung demgegenüber nur bei 79,6 Jahren. Gut verdienende männliche Arbeitnehmer leben somit im Schnitt fast drei Jahre länger als die Bezieher von niedrigeren Einkommen und Renten. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der wachsenden Zahl schlecht bezahlter Jobs erwarten die Wis­senschaftler, dass diese Lücke künftig sogar noch zunimmt.

Neben der Lebenserwartung der Männer in der Gesetzlichen Rentenversicherung wur­de zum anderen auch die Lebenserwartung von männlichen pensionierten Beamten nach dem 65. Lebensjahr untersucht. Es zeigt sich das gleiche Ergebnis, aber auf ins­gesamt höherem Niveau. Im Durchschnitt verzeichneten die pensionierten Beamten eine Lebenserwartung von 82,8 Jahren – also zwei Jahr mehr als die Rentner in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Während Beamte aus der einfachen und mittleren Laufbahn im Durchschnitt nur 80,8 und 81,9 Jahre erreichten, erreichten Beamte aus der gehoben und der höheren Laufbahn demgegenüber ein durchschnittliches Alter von 83,6 und 84,6 Jahren.

Im Quervergleich ergibt sich damit, dass männliche Arbeitnehmer, die in bescheidenen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen leben, im Schnitt um fünf Jahre früher ster­ben als Beamte des höheren Dienstes.

Für diese soziale Ungleichheit bei der Lebenserwartung sehen die Forscher mehrere Gründe. Im Kern heben sie aber hervor, dass sich die Höhe der Einkünfte und die Si­cherheit des Arbeitsplatzes positiv auf die Lebenszufriedenheit und das Gesundheits­bewußtsein auswirken – und dass besser gestellte Personen auch eher das notwendige Geld besitzen, um zusätzliche Gesundheitsprodukte und eine gesündere Lebensweise zu finanzieren.

Die Untersuchungsergebnisse werfen natürlich viele Fragen auf, nicht zuletzt auch für das Altersvorsorgesystem selbst: Wie gerecht sind gesetzliche oder private Renten, die die soziale Ungleichheit bei der Lebenserwartung nicht berücksichtigen? Muss die ver­deckte finanzielle Umverteilung von schlechter zu besser gestellten Personen, die damit verbunden ist, hingenommen werden? Zudem: Mit welchen statistischen Lebenserwar­tungen kalkulieren die privaten Versicherer eigentlich ihre Produkte? Diese Frage wird Gegenstand von Teil 2 des Blickes auf Altersvorsorge und Lebenserwartung sein.


Erst im hohen Alter winkt ein Plus

Wie private Rentenversicherer kalkulieren / Lebenserwartung Teil 2

Bei einer privaten Rentenversicherung leistet der Kunde einmalig oder über einen län­geren Zeitraum Zahlungen an den Versicherer. Im Gegenzug erhält er ab einem be­stimmten Zeitpunkt eine lebenslange Rente. Ob sich dieses Geschäft lohnt, ist grund­sätzlich ungewiss. Denn es hängt letztlich davon ab, wie lange der Versicherungsneh­mer lebt.

Wie viel der Versicherungsnehmer an Leistungen – sprich Rente – erhält, hängt aller­dings auch davon ab, mit welchen statistischen Lebenserwartungen der Versicherer kalkuliert. Je höher die unterstellte Lebenserwartung ist, umso niedriger fällt die Rente aus. Denn das eingezahlte und angelegte Geld muss dann für einen längeren Zeitraum ausreichen. Insofern stellt sich die Frage, mit welchen Lebenserwartungen die Ver­sicherer eigentlich kalkulieren – und ob diese Kalkulation realistisch und damit letztend­lich auch fair ist.

Nach der aktuellen Sterbetafel DAV 2004 R rechnen die Versicherer damit, dass ein männlicher Rentner nach Erreichen des 65. Lebensjahres im Durchschnitt noch 24 Jah­re lebt – also 89 Jahre alt wird. Ein Blick auf Versicherungsangebote zeigt: Zahlt ein 65jähriger Mann Ende Juli 100.000 Euro in eine sofort beginnende Rente ein, würde er ab August beispielsweise bei der Allianz garantiert 436 Euro monatliche Rente erhalten und beim Zürich Deutscher Herold 435 Euro. Nach den (unverbindlichen) Hochrech­nungen soll die Allianz-Rente in der dynamischen Variante jährlich um 2,76 % steigen; die der Zürich um 1,74 %. Gehen diese Prognosen auf, würde ein Rentner, der tatsäch­lich 89 Jahre alt wird, folgende jährliche Verzinsungen auf sein eingezahltes Geld erzie­len: 4,7 % bei der Allianz und 3,7 % bei der Zürich. Für eine durchschnittliche Lebens­erwartung wäre zumindest das Ergebnis bei der Allianz nicht schlecht. – Aber sind die 89 Jahre realistisch?

In der vorigen Woche wurde an dieser Stelle eine wissenschaftliche Untersuchung zur Lebenserwartung männlichen Rentnern und Pensionären vorgestellt. Sie gelangt zu deutlich niedrigeren Zahlen. Demnach lag in 2003 die durchschnittliche Lebenserwar­tung von Rentnern nach Erreichen des 65. Lebensjahres bei einem Endalter von knapp 81 Jahren. Bei pensionierten Beamten betrug sie knapp 83 Jahre. Gleichzeitig zeigte sich eine starke Abhängigkeit der Lebenserwartung vom Einkommen und der Sicherheit des früheren Berufs: Beamte des höheren Dienstes wiesen danach mit 84,6 Jahren ei­ne um fünf Jahre höhere Lebenserwartung auf als Rentner mit einem niedrigen Le­bensarbeitseinkommen.

Legt man diese durchschnittlichen Lebenserwartungen zugrunde, sieht die wahrschein­liche Rentabilität der Rentenversicherungen ganz anders aus: Selbst die früheren Be­amten des höheren Dienstes würden im Durchschnitt bei der Allianz nur eine Rendite von 2,9 % pro Jahr erreichen; bei der Zürich wären es noch weniger: nämlich 1,9 %. Die Rentner insgesamt würden im Durchschnitt bei der Allianz auf eine Verzinsung von ge­rade einmal 0,2 % kommen; bei der Zürich droht sogar ein Verlust von 0,74 % pro Jahr. Rentner, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, können noch weni­ger erhoffen. Ihnen droht bei der Allianz ein Minus von ein Prozent pro Jahr und bei der Zürich sogar von knapp zwei Prozent. Real, also nach Berücksichtigung der Inflation, wären die Ergebnisse nach desaströser.

Wer trotz solcher Zahlen eine private Rentenversicherung abschließt, muss folglich ein ziemlicher Optimist sein, was seine persönliche Lebenserwartung angeht.

Sterbetafeln je nach Bedarf?

Altersvorsorge und statistische Lebenserwartung – Teil 3

Die Höhe einer privaten Rente hängt nicht allein von den gezahlten Prämien, dem An­lagegeschick oder den Kosten des Versicherers ab. Erheblichen Einfluss hat auch die statistische Lebenserwartung, mit der die Versicherer kalkulieren. Je höher die Lebens­erwartung ist, umso niedriger fallen die Renten aus. Denn das gebildete Kapital muss dann erwartungsgemäß für längere Zeiträume ausreichen.

Im vorausgegangen Teil dieser Folge wurde gezeigt, dass die Lebenserwartung, mit der die Versicherer kalkulieren, signifikant über den beobachteten Werten in der Gesetz­lichen Rentenversicherung und der Versorgung ehemaliger Beamten liegt. Die Frage ist daher, ob das nur ein Problem der statistischen Schätzung ist oder aufgrund welcher Faktoren sich diese Unterschiede erklären lassen?

Bei der Erstellung ihrer Kalkulationsgrundlagen greifen die Versicherer nicht einfach auf die Bevölkerungssterbetafeln des Statistischen Bundesamtes und auf die Daten der Gesetzlichen Rentenversicherung zurück. Unter Verwendung von Daten aus den Ver­sicherungsbeständen und mit anderen Trendannahmen werden vielmehr eigene Sterbetafeln entwickelt. Diese unterscheiden sich im Ergebnis deutlich von den Schätzungen des Statistischen Bundesamtes.

So rechnet das Statistische Bundesamt in der optimistischen Variante seiner Bevölke­rungsprognose 2050 damit, dass ein in 1961 geborener Mann nach Vollendung des 65. Lebensjahres noch eine mittlere Lebenserwartung von 19,6 haben wird. Die Erwartung für eine gleichaltrige Frau liegt bei 23,7 Jahren.

Die von den privaten Versicherern verwendete Sterbetafel DAV 2004 R unterstellt dem­gegenüber für den 1961 geborenen Mann eine weitere mittlere Lebenserwartung von 27,6 Jahren und für die Frau von 31,3 Jahren. Es zeigen sich für diesen Jahrgang folg­lich Unterschiede von rund 10 Jahren.

Von den Versicherern wird dies insbesondere damit begründet, dass sich die Lebens­erwartungen ihrer Kunden nachweislich deutlich von denen der Gesamtbevölkerung unterscheiden würden. Zum einen schließe eher eine gesunde Person eine Rentenver­sicherung ab; zum anderen stammten die privat Rentenversicherten zumeist aus den oberen Bevölkerungsschichten ab, die eine höhere Lebenserwartung aufwiesen und die auch leichteren Zugang zu einer besseren medizinischen Versorgung haben würden.

Diese soziale Auswahlwirkung ist unbestreitbar gegeben. Aber sie erklärt die Unter­schiede in den geschätzten Lebenserwartungen nicht vollends. Zudem wirft sie Fragen auf.

Zum einen zeigt sich interessanter Weise, dass die Versicherer in der Rentenversiche­rung andere Sterbetafeln verwenden als in der Kapital- und Risikolebensversicherung. Bei einem heute neu geborenen Mädchen geht die Rententafel von einer Lebenserwar­tung von 103 Jahren aus. In der aktuell verwendeten Sterbetafel der Lebensversiche­rungen werden für das Neugeborene demgegenüber nur 77 Jahre erwartet - ein Unter­schied von einem Vierteljahrhundert! Die Tafel der Risikoleben soll zwar in Kürze durch eine neue ersetzt werden. Die Unterschiede werden aber nicht eingeebnet. Es wird auch künftig so bleiben, dass in der Lebensversicherung mit einer höheren Sterblichkeit gerechnet wird – was die Prämie dort verteuert – und in der Rentenversicherung mit einer niedrigeren Sterblichkeit – was dort die Prämie ebenfalls verteuert. Letztlich kommt es offenbar nicht auf die tatsächlich erwartete Lebenserwartung an, sondern auch auf geschäftliche Überlegungen, die je nach Versicherungssparte anders ausfal­len.

Zum anderen stellt sich aber diese Frage: Wenn die Versicherer mit Lebenserwartun­gen ihrer bislang überwiegend besser gestellten Kunden kalkulieren – können sie das einfach auf Riester-Rentenversicherungen übertragen? Das ist eine brisante Frage, die bislang kaum öffentlich diskutiert worden ist. Mit Riester sollen erklärter Maßen gerade Schichten mit niedrigerem Einkommen erreicht werden. Denn ihre Versorgung im Alter ist aufgrund der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung am stärksten ge­fährdet. Die statistische Lebenserwartung dieser Schichten ist aber – was niemand be­streitet und was natürlich auch den Versicherern bekannt ist – signifikant niedriger. Wenn bei ihnen gleichwohl die – vorsorglich auch noch aufgestockten – Lebenserwar­tungen der höheren Einkommensschichten angesetzt werden, dann ist das nicht sach­gerecht, sondern eine verdeckte systematische Übervorteilung. Sie wird auch nicht da­durch geheilt, dass für Riester-Verträge bei den Versicherern eigene Abrechnungsver­bünde geführt werden. Warum das nicht reicht, wird Thema der nächsten Folge sein.


Überlange Sterbetafeln als neue Geldquelle?

Wo bleibt das Kapital, wenn Rentenversicherte früher sterben?

– Altersvorsorge und statistische Lebenserwartung Teil 4

Die Renten aus privaten Rentenversicherungen werden auf der Basis statistischer Le­benserwartungen kalkuliert. Dabei setzen die Versicherer nicht nur die Werte an, die sie erwarten. Es werden vielmehr Zuschläge einkalkuliert, um dem Risiko vorzubeugen, dass die Versicherten doch länger leben. Dass solche Puffer einkalkuliert werden, ist grundsätzlich verständlich. Die Frage ist aber: Wo bleiben die Gelder, wenn die Ver­sicherten im Schnitt früher sterben als erwartet?

Vom Grundprinzip her ist die private Rentenversicherung eigentlich so angelegt, dass die Überlebenden quasi die Verstorbenen „beerben“, das heißt: aus dem Kapital, das für die früh Gestorbenen nicht mehr benötigt wird, werden die Renten der Langlebigen finanziert. So weit die Theorie. In der Praxis muss das nicht so sein. Wenn die Ver­sicherten früher sterben als kalkuliert, dann „erben“ nicht nur die überlebenden Versicherten.

Bei dem Versicherer werden dann Kapitalanlagen – so genannte Deckungsrückstellun­gen – frei, die nicht mehr benötigt werden. Im Fachjargon werden sie als Sterblichkeits­gewinne bezeichnet. Die spannende Frage ist, wo diese Gewinne auf der Ebene des Versicherers verbucht werden.

Es liegt die Vermutung nahe, dass sie bei den so genannten „Risikogewinnen“ einge­stellt werden. Denn es geht ja im Kern darum, dass sich das Risiko der Langlebigkeit nicht wie kalkuliert entwickelt hat. Von solchen Risikogewinnen können die Versiche­rungen aber bis zu 25% ihrem eigenen Rohgewinn zuführen. Daraus können sie dann ihr Eigenkapital aufstocken oder – bei Aktiengesellschaften – die Aktionäre bedienen. Diese 25%ige Beteiligung gilt erst seit Mai 2008. Früher sollten die Versicherer eine „angemessene“ Beteiligung am Risikogewinn erhalten. Beides ist pikanter Weise nicht identisch: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte der Verbraucher­zentrale Bremen noch im Dezember 2005 mitgeteilt, dass sie „angemessen“ grundsätz­lich als 90%ige Beteiligung der Versicherungsnehmer interpretiere. Galt früher also eine 10%ige Beteiligung der Unternehmen als „angemessen“, so liegt die amtlich erlaubte Quote jetzt bei mehr als dem Doppelten!

Das ist nicht zuletzt aus folgendem Grund bemerkenswert: Durch die neuen Sterbe­tafeln sind in den letzten Jahren auch „Nachreservierungen“ von Kapital für die Verträge mit alten Sterbetafeln vorgenommen worden. Diese Risikoverluste mussten und müs­sen jedoch die Versicherungskunden über Rentenkürzungen und ausbleibende Erhö­hungen nach wie vor alleine tragen.

Die Frage der Beteiligung der Unternehmen an den Sterblichkeitsgewinnen ist aber womöglich noch verwickelter. Wie der Berliner Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein festgestellt hat, werden die Sterblichkeitsgewinne in den Berichten an die Finanzdienstleistungsaufsicht zusammen mit den Stornogewinnen in ei­nem gemeinsamen Posten ausgewiesen. Nach Einschätzung von Kleinlein kann die Finanzaufsicht daher gar nicht kontrollieren, inwieweit sich diese Summe aus Sterblichkeitsgewinnen oder aus Stornogewinnen zusammensetzt. Hier wird es dann vollends brisant: denn die Stornogewinne werden den „übrigen“ Gewinnen zugerechnet – und an denen kann sich das Versicherungsunternehmen sogar mit 50% beteiligen. Inwieweit dann sogar die Gewinne aus versterbenden Rent­nern nur zu 50% an die Überlebenden weiter gereicht werden, ist also nicht klar.

Wenn es tatsächlich zutreffen sollte, dass mangels hinreichender Kontrolle die Sterb­lichkeitsgewinne, die aus überlang kalkulierten Sterbetafeln entstehen, bis zu 50% bei den Versicherern landen können, dann wäre das ein handfester Skandal. Aber auch 25% erscheinen schon als überzogen. Denn in die Sterbetafel sind offenbar für alle er­denklichen Risiken Zuschläge eingerechnet worden. Das Risiko für die Versicherer ist daher zuletzt nicht gestiegen, sondern gesunken - wenn es überhaupt noch eines ist. Jedenfalls verdient diese ganze Frage eine erhöhte Aufmerksamkeit. Es geht nämlich um eine Stellschraube, die maßgeblich mit darüber entscheidet, wem die private Alters­vorsorge und deren staatliche Förderung am Ende mehr nützt: den privaten Rentnern oder den privaten Versicherungen und ihren Eigentümern.

Je geringer das Risiko, umso höher die Risikoprämie

Seltsame Anreize in der Rentenversicherung – Lebenserwartung Teil 5

Ob sich eine private Rentenversicherung als Geldanlage auszahlt, hängt nicht nur da­von ab, wie lange der Versicherte lebt. Mitentscheidend ist auch, mit welchen Lebens­erwartungen die Versicherungsunternehmen kalkulieren und: wie die Gelder verteilt werden, wenn die Versicherten nicht so lange leben wie erwartet.

Im vorausgegangenen Teil wurde gezeigt, dass die Versicherer seit Mai dieses Jahres bis zu 25 Prozent der Risikogewinne für sich einbehalten dürfen. Berichtet wurde zu­dem, dass Kritiker befürchten, die Beteiligung könne mangels klarer Abgrenzung sogar noch höher sein. In diesem Punkt hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf­sicht (BAFin) inzwischen Entwarnung gegeben. Danach kann sie sehr wohl kontrollie­ren, dass keine Vermischung von Sterblichkeits- und Stornogewinnen erfolgt. Das ist immerhin ein Lichtblick.

Überaus fragwürdig bleibt jedoch, dass die Versicherer künftig bis zu einem Vierteil der Überschüsse einbehalten können, wenn die Rentenversicherten kürzer leben als kalku­liert. Im Dezember 2005 hatte die Finanzdienstleistungsaufsicht noch eine 10prozentige Beteiligung für angemessen angesehen. Warum sie inzwischen das Zweieinhalbfache für "fair" hält, ist kaum nachvollziehbar.

Die Einigung und Festlegung auf diese Quote ist in einem Arbeitskreis erfolgt, in dem neben Vertretern des BAFin und des Bundesfinanzministeriums auch der Gesamtver­band der Versicherungswirtschaft (GDV) vertreten war. Dessen Mitglieder hatten sogar eine Beteiligung von 50 Prozent gefordert. Am Ende kamen 25 Prozent heraus - und die amtliche Begründung dafür ist mehr als dürftig: Gerechtfertigt wird die höhere Beteili­gung damit, dass die Höhe des Risikoergebnisses "auch durch unternehmenspolitische Entscheidungen wie Annahmepolitik und Qualität der Risikoprüfung" beeinflusst werde.

Im Kern soll damit wohl gesagt werden: Versicherer, die ein höheres unternehmeri­sches Risiko eingehen, müssen auch eine höhere Risikoprämie verdienen können. Ei­nem solchen Prinzip könnte man durchaus zustimmen. In der Rentenversicherung ist aber gar nicht erkennbar, worin dieser Zusammenhang zwischen steigendem Risiko und steigender Risikoprämie bestehen sollte. Praktisch verläuft es genau umgekehrt: Je vorsichtiger die Versicherer agieren und je mehr Puffer sie in ihre Sterbetafeln und Bei­träge einkalkulieren, umso geringer ist ihr eigenes unternehmerisches Risiko. Je größer die Vorsicht und die Puffer, umso größer ist aber zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass Risikoüberschüsse entstehen - von denen die Versicherer dann profitieren. Belohnt wird folglich nicht die Risikoübernahme, sondern die möglichst weitgehende Abwälzung des Risikos auf die Versicherten - ein seltsames Anreiz- und Belohnungssystem.

Letztlich müssen zwar 75 Prozent des Risikoüberschusses an die Versicherten zurück­erstattet werden. Wann genau das zu geschehen hat, ist aber nicht festgelegt. Insbe­sondere besteht keine Vorschrift für eine "zeitnahe" Verteilung der Überschüsse. Zu befürchten ist, dass sich die meisten Versicherer damit auch nicht beeilen werden. Denn die noch nicht deklarierten Überschusse bleiben eine willkommene Risikoreserve. Leidtragende werden daher insbesondere diejenigen sein, die heute schon eine Privat­rente beziehen: Durch Senkungen oder ausbleibende Erhöhungen ihrer Rente finanzie­ren sie die Rückstellungen mit, die vorsichtshalber für die erhöhte Lebenserwartung gebildet werden. Steigt die Lebenserwartung doch nicht wie erwartet, werden sie von den dann entstehenden Überschüssen wenig zurückbekommen. Viele, wenn nicht so­gar die meisten, werden dann womöglich gar nicht mehr leben.

----------------
Arno Gottschalk

Verbraucherzentrale Bremen

Bereich Finanzdienstleistungen Verbraucherzentrale Bremen e.V. Altenweg 4, 28195 Bremen Tel. 0421-160 77 7 Fax. 0421-160 77 80 gottschalk@verbraucherzentrale-bremen.de[1]

www.verbraucherzentrale-bremen.de

Links:

  1. gottschalk@verbraucherzentrale-bremen.de

Schlagwörter