Schöne Ferien für alle - Sozialticket für Fernverkehr

07.07.2008 / Katja Kipping, DIE LINKE.

Ferienzeit ist Reisezeit und vielen Menschen in diesem Land fällt es schwer, die Fahrt zum Badesee, ins Erholungsgebiet oder zu den Großeltern zu finanzieren. Dazu erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:Im derzeitigen Hartz-IV-Regelsatz sind für den öffentlichen Nahverkehr nur 11,04 Euro vorgesehen. Das Monatsticket kostet in den meisten Städten das drei- bis fünffache. Für den Fernverkehr sind im Hartz-IV-Regelsatz sogar nur 2,99 Euro pro Monat vorgesehen. Weit kommt man damit nicht.

Ein Sozialticket sowohl für den Nahverkehr als auch für den Fernverkehr könnte hier Abhilfe schaffen. Darum unterstützt DIE LINKE die zahlreichen lokalen Initiativen, die für die Einführung von kostenfreien oder ermäßigten Sozialtickets für den lokalen bzw. regionalen öffentlichen Nahverkehr eintreten.

Die LINKE fordert darüber hinaus die Einführung eines Sozialtickets für den Fernverkehr. So könnte z.B. die Bahncard 25, mit der man bei längerfristiger Buchung Tickets für weniger als die Hälfte bekommt, an Einkommensschwache für nur fünf Euro verkauft werden. Die Bundesregierung ist gefragt, ihren Einfluss gegenüber der Deutschen Bahn AG im Sinne eines Sozialtickets geltend zu machen.

Gerade in der Sommerferienzeit locken viele Aktivitäten im Freien, vor allem im Sport-, Bildungs- und Kulturbereich. Allerdings sind die Wege dahin nicht selten weit und viele Sozialleistungsbeziehende können sich weder die teuren Fahrten innerhalb der eigenen Kommune leisten, noch eine Fahrt im Fernverkehr bezahlen. Von dieser Ausgrenzung sind vor allem Familien mit Kindern betroffen. Dies ist nicht hinnehmbar. Auch Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen muss es im Sommer möglich sein, Großeltern oder Freunde zu besuchen, die womöglich in einer anderen Stadt leben.

Die Einführung eines Sozialtickets kann hier helfen, wenigstens ein Mindestmaß an Mobilität zu ermöglichen. Grundsätzlich ist die eingeschränkte Mobilität von Erwerbslosen und Niedriglöhnern ein weiterer Beleg dafür, dass der Hartz-IV-Regelsatz dringend auf mindestens 435 Euro erhöht werden muss – sozusagen als ersten Schritt zu einer repressionsfreien Grundsicherung.

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