Unlängst hat die Fraktion DIE LINKE 17 Anträge zur Rentenüberleitung in den Bundestag eingebracht. Der Dokumentation dieser Anträge habe ich drei Beispiele vorangestellt. Was Frau A., Herrn B. und Frau C. verbindet, ist das Rentenüberleitungsgesetz mit dem Anwartschafts- und Anspruchsüberführungsgesetz aus dem Jahr 1991. Es gab der Überführung der Altersversorgung der DDR in das bundesrepublikanische Recht den gesetzlichen Rahmen. Fast vier Millionen Renten und Versorgungen sowie mehr als sieben Millionen Anwartschaften auf Alterssicherung mussten nach 1990 überführt