Wer speichert unsere Verbindungsdaten?

20.03.2008 / Interview: Fabian Lambeck, Neues Deutschland

ND sprach mit IT-Experten Werner Hülsmann

ND: Wer speichert eigentlich unsere Verbindungsdaten auf Vorrat?
Hülsmann: Die Daten müssen von den Providern, also den Internet- und Telefonanbietern gespeichert werden. Auf entsprechende Anfrage der Staatsanwaltschaft oder anderer Behörden müssen die Anbieter diese Daten übermitteln.

Gibt es Planungen staatlicherseits, diese Daten zentral zu sammeln?
Nein, das ist nicht geplant, denn sonst müsste der Staat die Kosten tragen. Bislang zahlen die Anbieter. Nach der geltenden Rechtslage müssen sie die Daten auf eigene Kosten vorhalten.

Kann man die Vorratsdatenspeicherung umgehen, indem man E-Mail-Konten und Prepaidkarten unter falschem Namen anmeldet? Und ist das legal?
Es ist legal, falsche Angaben zu machen. Es kann natürlich sein, dass man gegen Benutzungsbe-dingungen der jeweiligen Anbieter verstößt und die, wenn sie darauf kommen, einem das Konto sperren. Aber es stellt keine Straftat dar, wenn ich mich unter einem Pseudonym im Geschäftsverkehr bewege und eine E-Mail-Adresse nutze, die ich unter Fantasienamen angemeldet habe. Allerdings ist beim Handy die Umgehung nur teilweise möglich. Wenn ich mein Prepaid-Handy unter einer falschen Adresse anmelde, würde das wahrscheinlich entdeckt werden. Denn manchmal nehmen die Anbieter eine Adressenverifikation vor. Ich müsste also eine wirklich existente Adresse angeben

Bewahrt mich der Einsatz von Anonymisierungssoftware eigentlich vor der ungewollten Speicherung meiner Daten?
Die Software schützt im Bereich des Internet- und E-Mail-Verkehrs vor der Vorratsdatenspeicherung, da der Zielserver im Internet dann nicht mehr weiß, von welcher ursprünglichen IP-Nummer eine Abfrage ausging. Und dadurch läuft dann die Vorratsdatenspeicherung bezüglich der zugewiesenen IP-Nummer ins Leere.

Hat der Bürger ein Recht auf die eigenen Daten? Darf ich bei meinem Anbieter die mich betreffenden Daten einsehen?
Die nur wegen dem Vorratsdatenspeicherungsparagrafen gespeicherten Daten dürfen mir nicht mitgeteilt werden. Wenn ich aber einen Einzelverbindungsnachweis beantragt habe, dann bekomme ich diesen ja sowieso zugesandt. Die Internetanbieter geben mir allerdings keine Auskunft darüber, wann ich mit welcher IP-Nummer im Internet unterwegs war. Diese Daten sind für mich nicht zugänglich, sondern nur für staatliche Verfolgungsbehörden.