Grundeinkommen und soziale Gerechtigkeit

05.03.2008 / Von Christoph Butterwegge, APuZ 51-52/2007

Seit der Weltwirtschaftskrise 1974/75 befindet sich der Sozialstaat in einer tiefen Krise, [1] aus der er durch Reformen und einen Umbau seiner Strukturen herausgeführt werden soll. Unter den zahlreichen Konzepten sticht als eines der radikalsten das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) hervor, zumal es Anhänger in fast allen politischen Lagern hat: Von der FDP und einflussreichen Unionspolitikern über erhebliche Teile der Bünd-nisgrünen, neoliberale Ökonomen und einen Großunternehmer bis zur äußersten Linken genießen Modelle eines mehr oder weniger allgemeinen, (gegen)leistungslosen Mindesteinkommens wachsende Popularität.

Entscheidend dazu beigetragen haben dürfte Hartz IV mit dem „Grundsicherung für Ar-beitsuchende“ genannten Arbeitslosengeld (Alg) II, das für ein menschenwürdiges Leben in einer Wohlstandsgesellschaft kaum ausreicht. Unter dem Kontrolldruck ihrer ARGE bzw. Optionskommune stehende Bezieher von Alg II oder Sozialgeld, Sozialhilfeempfän-ger und ihre organisatorischen Netzwerke halten es für eine Alternative zu solchen be-dürftigkeitsgeprüften Transferleistungen. Mittels eines Grundeinkommens, das auch als „Bürger-“ bzw. „Existenzgeld“, als „Sozialdividende“ oder als „negative Einkommen-steuer“ firmiert und allen Inländern gezahlt werden soll, hoffen sie, nicht nur die Armut, sondern auch die Demütigungen durch einen als bürokratisch empfundenen Staat über-winden zu können. Weibliche (Langzeit-)Arbeitslose, die wegen eines hohen Partnerein-kommens keine Transferleistungen erhalten, und Feministinnen wähnen darin die ersehnte eigenständige soziale Sicherung der Frau zu sehen.

Hier soll untersucht werden, ob ein bedingungsloses Grundeinkommen die daran geknüpften Erwartungen erfüllt oder ob es nicht gerade unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit sinnvoller wäre, die Forderung nach einer bedarfsabhängigen, armutsfesten und repressionsfreien Grundsicherung – z.B. unter dem Dach einer solidarischen Bürgerversicherung – zu erheben. Entscheidend für Wirkung und Bewertung eines Grundeinkommensmodells sind die Höhe des zur Verfügung gestellten Betrages (unter/ über Hartz IV bzw. Sozialhilfe?), die Art seiner Refinanzierung (Erhebung/Erhöhung welcher Steuern und Streichung anderer/welcher Sozialleistungen?) sowie die Rahmenbedingungen, unter denen er bezahlt wird (Empfängerkreis, Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsmodalitäten usw.).

Grundeinkommensmodelle im Überblick

Die sozialphilosophische Idee, dadurch Armut zu verhindern und Bürger vom Arbeits-zwang zu befreien, dass alle Gesellschaftsmitglieder vom Staat ein gleich hohes, ihre materielle Existenz auf einem Mindestniveau sicherndes Grundeinkommen erhalten, ist uralt. Sie geht auf das 1516 erschienene Buch „Utopia“ von Thomas Morus zurück, [2] hat

sich bis heute das Flair des Paradiesischen bewahrt und wurde in unterschiedlichen Ländern immer wieder kontrovers diskutiert, aber trotz zahlreicher politischer Vorstöße nie flächendeckend realisiert. Vielmehr hält der Streit, ob ein Grundeinkommen sinnvoller als die bestehenden Sozialsysteme, leichter finanzierbar und realisierbar ist, weiter an. Dabei gewinnt es seine Faszination durch die Verbindung der Gerechtigkeitsvorstellun-gen eines utopischen Sozialismus, bürgerlicher Gleichheitsideale und wesentlicher Funktionselemente der Marktökonomie. Derzeit haben Grundeinkommensmodelle vermutlich deshalb Hochkonjunktur, weil sie mit dem neoliberalen Zeitgeist harmonieren,[3] also die (Markt-)Freiheit des (Wirtschafts-)Bürgers nicht (zer)stören, vielmehr auf Selbstverantwortung, Eigenvorsorge und Privatinitiative abheben sowie die tradierten Mechanismen der kollektiven Absicherung von Lebensrisiken in Frage stellen, ohne jenen Eindruck sozialer Kälte zu hinterlassen, der etablierter Politik mittlerweile anhaftet oder nachgesagt wird.

Das medienwirksamste Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens stammt von Götz W. Werner, dem anthroposophisch orientierten Gründer und Geschäftsführenden Gesellschafter der dm-Drogeriemarktkette. Dieser erfolgreiche Unternehmer will „Deutschland zur Steueroase und zum Arbeitsparadies“ machen.[4] Er fordert den „Umbau einer Arbeitnehmer-Gesellschaft mit hohem Arbeitslosenanteil hin zu einer Gemeinschaft von Freiberuflern mit bedingungslosem Grundeinkommen“, der ohne eine „radikale Ste-erreform“ nicht möglich sei.[5] Für Werner bildet das Grundeinkommen den Hebel zur Durchsetzung einer weiteren drastischen Steuerentlastung von Unternehmen. Unter dem Motto „Ausgaben- statt Einkommensteuer“ begründet Werner, warum seiner Meinung nach ausschließlich eine reine Konsumsteuer sozial gerecht ausgestaltet werden kann und zeitgemäß ist: „Die Mehrwertsteuer hat (...) als einzige Steuer einen gesamt-, ja weltwirtschaftlichen Charakter. Man könnte sagen, dass sie die adäquate Steuer für eine hochgradig arbeitsteilige Gesellschaft und eine globalisierte Welt ist.“[6] So nützlich die Mehrwertsteuer besonders für einen (Handels-)Unternehmer sein mag, der sie einfach auf die Preise umlegt und damit auf die Verbraucher abwälzt, so wenig berücksichtigt sie die unterschiedliche finanzielle Leistungs- bzw. Zahlungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaftsmitglieder.

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1 Vgl. hierzu: Christoph Butterwegge, Krise und Zukunft des Sozialstaates, 3. Aufl. Wiesbaden 2006, S. 115 ff.

2 Vgl. Yannick Vanderborght/Philippe Van Parijs, Ein Grundeinkommen für alle? – Geschichte und Zu-kunft eines radikalen Vorschlags, Frankfurt/M. – New York 2005, S. 15.

3 Vgl. hierzu: Christoph Butterwegge/Bettina Lösch/Ralf Ptak, Kritik des Neoliberalismus, Wiesbaden 2007.

4 Siehe Götz W. Werner, Einkommen für alle, Köln 2007, S. 192.

5 Ebd., S. 149.

6 Ebd., S. 207.

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