Das Dezernat Zukunft hat einen Vorschlag zur Anpassung der Konjunkturkomponente der Schuldenbremse gemacht (Schuster et al. 2021). Für alle mit weniger Zeit findet sich hier ein FAQ zu den wichtigsten Fakten. Der Vorschlag wurde von Professor Stefan Korioth und Dr. Michael Müller auf seine Verfassungsmäßigkeit und rechtliche Umsetzbarkeit begutachtet.
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Das Rechtsgutachten finden Sie auf www.dezernatzukunft.org[1]
Berliner Schuldenbremse darf nicht zur Investitionsbremse werden!
Wiederanstieg der Einkommensungleichheit – aber auch deutlich steigende Realeinkommen
Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes
Schwarze Null – Oder Vorrang für öffentliche Investitionen und Armutsbekämpfung