Wenn die pandemiebedingt ausgesetzte Schuldenbremse 2023 wieder in Kraft tritt, wird sie notwendige kreditfinanzierte Staatsausgaben stark einschränken. Die im Grundgesetz verankerte Regel erlaubt dem Bund bei normaler Wirtschaftslage lediglich neue Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Den Bundesländern ist eine Kreditaufnahme sogar komplett verboten.
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