Die Nationale Risikoanalyse dient dazu, das Risikobewusstsein im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland weiter zu schärfen. Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse müssen zukünftig von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gemäß §5 Abs. 1 Satz 2 GwG bei der Erstellung ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden, sodass die Analyse eine Ausstrahlungswirkung auf die Risikoanalysen der Verpflichteten entfaltet.
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