Die Schuldenbremse verpflichtet uns zum ausgeglichenen Haushalten, aber sie verpflichtet uns nicht zielgerichtet zum Investieren. Wir sollten sie daher mit einer Investitionsregel ergänzen. Eine solche Investitionsregel sollte sicherstellen, dass das öffentliche Vermögen wieder wächst. Entscheidend ist, dass die öffentliche Hand sich offensichtlich dazu zwingen muss, kontinuierlich Zukunftsinvestitionen zu tätigen, die sich langfristig rechnen. Der Bedarf ist immens. Die Chancen sind es auch. Allerdings auch das Risiko, wenn wir diesem Investitionsbedarf nicht nachkommen.
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Wiederanstieg der Einkommensungleichheit – aber auch deutlich steigende Realeinkommen
Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes
Schwarze Null – Oder Vorrang für öffentliche Investitionen und Armutsbekämpfung
Die Schuldenbremse im Bundeshaushalt seit 2011 - Die wahre Belastungsprobe steht noch aus