Axel Troost

DIE LINKE.
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Gesetzesentwürfe (17.WP) /Empfehlungen

10.02.2011: Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz

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Deutscher Bundestag, Drucksache 17/4722 9.2.2011
14.11.2010: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (RV-Altersgrenzenanpassungs-Aussetzungsgesetz – RV-AgAG)

Abgeordnete Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Heidrun Dittrich, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Mehr

Drucksache 17/3546
01.08.2010: Entwurf eines …Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz )

Gesetzentwurf – Drucksache 17/1199 1 Es ist und bleibt Aufgabe von Politik, Betroffene zu Beteiligten zu machen. Bürgerinnen und Bürgern treten mittels direkter Einflussnahme auf politische Entscheidungen aus der sogenannten Zuschauerdemokratie heraus. Sie werden zu Subjekten demokratischer Willensbildung. Dies stärkt nicht nur die Demokratie, sondern auch die Menschenwürde. Mehr

Linksfraktion
14.06.2010: Für eine Verstetigung der Kommunalfinanzen – Die Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickeln

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) 1 Mit dem Antrag wird angestrebt, die Bundesregierung zu einem Gesetzentwurf aufzufordern, mit dem die derzeitige Gewerbesteuer durch eine Gemeindewirt- schaftsteuer ersetzt werde. Insbesondere seien durch die Verbreiterung der Be- messungsgrundlage der bisherigen Gewerbesteuer die Einnahmen der Gemein- den auf dem Niveau der Jahre 2006 und 2007 zu verstetigen. (...) Mehr

14.02.2010: Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Verdachtskündigung und der Erweiterung der Kündigungsvoraussetzungen bei Bagatelldelikten

Drucksache 17/649 vom 10.2.2010, Linksfraktion 1 Allein der Verdacht eines Deliktes gegen das Vermögen des Arbeitgebers wird in der Rechtsprechung als Grund einer (außer)ordentlichen Kündigung - im Ergebnis ohne Ansehung des Wertes und ohne Abwägung mit den Interessen des Arbeitnehmers - anerkannt. Diese Rechtsprechung hat in dieser Form keine Grundlage im Gesetz. Der Entwurf stellt dies klar und schränkt die Kündigungsmöglichkeit bei Bagatelldelikten aus sozialen Erwägungen stärker ein. Mehr