Die Deutsche Bank hat Minderheitsaktionären bei der Übernahme der Postbank möglicherweise zu wenig für ihre Aktien bezahlt. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Dienstag. Ob es bei der Übernahme mit rechten Dingen zugegangen ist, muss konkret allerdings das Oberlandesgericht (OLG) Köln entscheiden. Der BGH hat den Fall zur erneuten Verhandlung dorthin zurück verwiesen.
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