Für gleichwertige Lebensverhältnisse - Solidarpakt III auflegen!

Pressemitteilung

15.02.2017 / Axel Troost

Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II nach 2019 stand auch der davon unabhängige Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer auf dem Prüfstand. In der politischen Diskussion wurden Konzepte zur schrittweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2020 vorgestellt. Im Ergebnispapier der Bund-Länder-Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich findet sich der Vorstoß glücklicherweise nicht wieder. Eine angemessene Verwendung zur Unterstützung strukturschwacher Regionen beispielsweise in Form eines Solidarpakts III wurde allerdings nicht fest geschrieben. Zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und dem Erhalt eines Minimums an sozialer Gerechtigkeit im Land wäre das aber dringend notwendig.

Denn die aktuell knapp 16 Mrd. Euro Soli werden vor allem von Besser- und Spitzenverdienern sowie Kapitalgesellschaften gezahlt und wurden mittels des auflaufenden Solidarpakts II verausgabt für strukturschwächere Regionen im Osten, in denen die Menschen zumeist auch durchschnittlich weniger Einkommen haben. Bürgerinnen und Bürger, die dieselben Steuern zahlen, fordern mit Recht auch gleiche öffentliche Leistungen.

Deshalb brachte die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag den Antrag "Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verwenden"[1] ein, der von den Fraktionen von CDU/ CSU und SPD bei Enthaltung der Grünen abgelehnt wurde.

Werden strukturschwache Länder abgehängt, erzeugt dies dauerhaft Armutsgebiete und die Abwanderung von Arbeitssuchenden. Wir kämpfen für die Menschen, nicht für eine "Schwarze Null".

Ihr Axel Troost (MdB)

Links:

  1. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/052/1805221.pdf