Der Gerichtstermin steht - jetzt geht es um die Gemeinnützigkeit!

attac Deutschland

13.10.2016 / attac, 13.10.2016

Liebe Freundin, lieber Freund von Attac,

seit April 2014 arbeitet Attac inzwischen ohne Gemeinnützigkeit. Vieles haben wir seitdem weiterhin auf die Beine gestellt – das Engagement gegen TTIP, CETA und Co, die Sommerakademie, die Aktionsakademie, die Beteiligung am Klimacamp oder der Einsatz für ein solidarisches Europa sind dafür nur einige Beispiele. Möglich gemacht haben das die Unterstützerinnen und Unterstützer von Attac – mit Spenden, mit Mitgliedsbeiträgen und mit ihrem persönlichen Engagement. Herzlichen Dank dafür! Sie haben sich alle nicht von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit ins Bockshorn jagen lassen. Denn selbstverständlich ist der Einsatz für die Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums, für eine lebendige Demokratie und für eine demokratische Kontrolle der Finanzmärkte gemeinnützig!

Im Kampf um die Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit geht es also nicht in erster Linie um das Überleben von Attac. Es geht vielmehr um eine Entscheidung mit weitreichender Auswirkung auf jedes zivilgesellschaftliche Engagement. Mit dem 10. November 2016 steht jetzt der Termin, an dem am Hessischen Finanzgericht in Kassel Klarheit geschaffen werden soll! Die Frage, über die das Finanzgericht zu befinden hat, lautet zusammengefasst: Sind politische Aktivitäten mit Gemeinnützigkeit vereinbar, oder stehen sie einer Gemeinnützigkeit entgegen? In der Begründung unserer Klage gegen das Finanzamt Frankfurt weisen wir nach, dass das Gesetz gemeinnützigen Vereinen keine politischen Aktivitäten verbietet, sondern lediglich die Förderung von Parteien ausschließt, auch wenn die Finanzbehörden in Bund und Ländern sich in ihrer Praxis von dieser Gesetzesgrundlage entfernt haben. Wir gehen sogar noch weiter: Die Umsetzung satzungsgemäßer, als gemeinnützig bestätigter Zwecke ist in vielen Fällen ohne politische Aktivitäten gar nicht möglich! In seiner Klageerwiderung reagiert das Finanzamt auf dieses Kernargument ausweichend bis gar nicht; diese entscheidende Frage wird damit zum Gegenstand des Prozesses werden. (Alle Dokumente zu der juristischen Auseinandersetzung finden sich unter www.attac.de/jetzt-erst-recht im Netz.)

Der Prozess wird öffentlich sein; wir laden alle Interessierten herzlich ein, teilzunehmen! Mitzubringen ist lediglich ein gültiger Personalausweis. Da es sich nicht um eine Aktion handelt, sollten Attac-Fahnen zu Hause bleiben. Dass allerdings großes öffentliches Interesse an diesem Prozess besteht, darf und sollte ruhig sichtbar werden. Wer Interesse hat, an dem Prozess teilzunehmen, kann unter info@attac.de weitere Informationen zum Ort und dem genauen Zeitpunkt erfragen. Wir freuen uns, wenn möglichst viele von Euch und Ihnen am Prozess teilnehmen – für eine aktive und engagierte Zivilgesellschaft!

Herzlichen Dank und viele Grüße


Dirk Friedrichs, Vorstand Attac Trägerverein e.V.