Panama Papers - Was ist jetzt zu tun?

Von Axel Troost

05.04.2016 / 05.04.2016

Die Panama-Dokumente haben ein gigantisches Geflecht von Briefkastenfirmen enthüllt, das reiche Personen aus der ganzen Welt mithilfe der panamaischen Firma Mossack Fonseca errichtet haben. Die Konstruktionen dienten offenkundig nicht der Finanzierung wirtschaftlicher Aktivitäten vor Ort, sondern der Verschleierung und dem Ausnutzen von Steuerschlupflöchern. Die Süddeutsche Zeitung geht von mehreren Tausend Deutschen aus, welche über Mossack Fonseca Gelder auf Offshore-Finanzplätzen versteckt haben.

Das Datenleck bietet den Strafverfolgungsbehörden nun Anhaltspunkte, um kriminellen Machenschaften nachzugehen. Allerdings dürfte es etliche Fälle geben, wo die Konstrukte zwar aus illegitimen Motiven genutzt wurden, aber juristisch legal sind. Hier ist die Politik in der Verantwortung, endlich wirksame gesetzliche Regelungen zu schaffen.

So großartig die Datenrecherche ist – die aufgedeckten Strukturen sind im Prinzip seit langem bekannt. Insofern gibt es seit Jahren Vorschlägen, wie die Missbräuche eingedämmt werden können. Auf politische Kooperation zu setzen ist dabei richtig – man sollte sich davon aber nicht viel erwarten. Denn Steueroasen wie Panama werden nicht von sich aus Maßnahmen wie einem Verbot von Briefkastenfirmen zustimmen. Einerseits gilt es daher, wirtschaftlichen und politischen Druck auf Offshore-Zentren aufzubauen, andererseits aber auch an den Verbindungen anzusetzen – denn die Eigentümer müssen ihr Geld in die Steueroase schaffen und wollen es wieder hinausschaffen können.

Die dubiosen Machenschaften finden aber nur zum Teil auf winzigen Inselstaaten und an Stränden in der Karibik statt. Auch in der EU (z.B. Luxemburg, Niederlande, aber eben auch Deutschland) und in den USA (z.B. der Bundesstaat Delaware) gibt es bekanntlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, ausländische Vermögen unbemerkt vor dem Fiskus und den Strafverfolgungsbehörden zu bunkern. Dieses Geflecht ist jahrzehntelang gewachsen und wird aus verschiedenen Motiven von den jeweiligen Regierungen verteidigt. Große Finanzvermögen gehen zudem einher mit wirtschaftlicher und politischer Macht. Jetzt schnelle und einfache Erfolge zu erwarten, wäre daher politisch naiv. Zunächst wird der Kampf gegen Steueroasen viele Bekenntnisse und wenig Ergebnisse liefern. Doch das sollte nicht daran hindern, ihn ernsthaft zu führen.

Welche Maßnahmen sind aber nun denn erforderlich?

1. Schwarze Liste von Steueroasen

  • Steueroasen definieren sich durch Verschleierung und gezielte Niedrigbesteuerung. Anhand dieser beiden Merkmale sollten Steueroasen definiert, identifiziert und auf eine schwarze Liste gesetzt werden. Transaktionen mit Unternehmen oder Personen in Steueroasen wären dann mit hohen Strafsteuern zu belegen oder ganz zu verbieten. Bisherige schwarze Listen der OECD und der EU krankten an einer viel zu laxen Definition von Steueroasen, was aber nicht grundsätzlich gegen dieses Instrument spricht.

2. Automatischer Informationsaustausch als verbindlicher Standard für deutsche Steuerabkommen

  • In allen Steuerabkommen mit anderen Staaten ist der automatische Austausch sämtlicher steuerrelevanter Daten zwischen den Finanzbehörden zu vereinbaren. Bestehende Abkommen mit nicht kooperativen Staaten sind zu kündigen.

3. Banken als Unterstützer von Steuerhinterziehung ins Visier nehmen

  • Banken und sonstige Finanzdienstleister, die Steuerhinterziehungen anregen, unterstützen oder verschweigen sind mit drastischen Sanktionen zu belegen. Dazu gehören neben hohen Geldbußen auch der Entzug der Banklizenz bzw. des Zugangs zum inländischen Kapitalmarkt.

  • Banken und sonstige Finanzdienstleister müssen nach US-Vorbild verpflichtet werden, über steuerrelevante Auslandssachverhalte von deutschen Steuerpflichtigen vollständig zu informieren (z.B. über Vermögenstransfers in Steueroasen). Andernfalls sind Zahlungen an dubiose ausländische Adressen mit einer Strafquellensteuer in Höhe von 50 % zu belegen. Eine entsprechende Initiative sollte auf EU-Ebene angeregt werden. Die USA haben mit dem FATCA-Abkommen gezeigt, dass Banken unter Androhung hoher Strafen sehr gut dazu gezwungen werden können, mit US-Behörden zu kooperieren.

4. Quellenbesteuerung auf alle ins Ausland abfließende Zahlungen von Unternehmen sowie auf Kapitaltransfers

  • Jedes Unternehmen muss künftig auf alle von ihm aus Deutschland ins Ausland abfließenden Zahlungen, insbesondere Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren, Quellensteuern zahlen. Dies sorgt für eine Umkehr der Beweislast vom Staat zu den Unternehmen. Die Steuersätze der Quellensteuern richten sich nach den entsprechenden inländischen Sätzen.

  • Ebenso ist mit Kapitaltransfers zu verfahren, egal ob sie von Privaten oder von Unternehmen kommen.

  • Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung werden im Ausland erhobene Quellensteuern in Deutschland angerechnet. Hierfür ist u.a. in den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen vollständig auf die Anrechnungsmethode statt der bisher überwiegend angewandten Freistellungsmethode umzustellen.

  • Als Sofortmaßnahme (Jarass-Vorschlag) kann auf nationaler Ebene, in Einklang mit dem EU-Recht, eine Quellensteuer auf alle von einem Unternehmen in Deutschland gezahlten und steuerlich als Kosten geltend gemachten Schuldzinsen und Lizenzgebühren erhoben werden. Im Gegenzug erhält ein Unternehmen eine Erstattung aller Quellensteuern, die auf seine Zins- oder Lizenzgebührenerträge im In- oder Ausland erhoben wurden.

5. Mehr Personal für Steuervollzug und Steuerfahndung

Obwohl ein Steuerfahnder im bundesweiten Durchschnitt pro Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 1 Million Euro erbringt, mangelt es in den dafür zuständigen Landesbehörden dafür seit Jahren an Personal. Dies ist auf den latenten Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern mittels lax gehandhabten Steuervollzugs zurückzuführen.

  • Langfristig müssen durch Grundgesetzänderung Kompetenzen bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität auf den Bund verlagert werden (Stichwort: Bundessteuerverwaltung).

  • Mittelfristig muss der Länderfinanzausgleich zugunsten verstärkter Anreize für die Bundesländer, die Personalausstattung zu erhöhen, reformiert werden.

  • Kurzfristig müssen Bundesinstitutionen (z.B. Bundesfinanzpolizei) zur Unterstützung, Ergänzung und Koordinierung der Steuerfahndung der Länder auf- und ausgebaut werden. Zentral sollen dabei auch bundeseinheitliche Anforderungen an die Steuerfahndung für die Bundesländer entwickelt und deren Umsetzung kontrolliert werden.

6. Abschaffung der Abgeltungsteuer

  • Seit 2009 werden in Deutschland Kapitalerträge mit einem pauschalen Steuersatz von 25 % belegt und von den Banken anonymisiert abgeführt. Dies begünstigt nicht nur hohe Kapitaleinkommen gegenüber Lohneinkommen, sondern auch die Steuerhinterziehung. Die Abgeltungsteuer sollte daher wieder abgeschafft und Kapitalerträge dem regulären Einkommensteuersatz unterworfen werden.

7. Transparenz erhöhen

  • In einem öffentlichen Unternehmensregister müssen alle in Deutschland verwalteten Firmen mitsamt ihren wirtschaftlich berechtigten Personen registriert werden.

  • Zudem müssen grenzüberschreitend tätige deutsche Unternehmen ihre Gewinne und Steuerzahlungen länderweise offenlegen („country-by-country reporting“), wie dies bereits bei Banken und Rohstofffirmen vereinbart wurde.

  • Die genannten Daten müssen öffentlich im Internet zugänglich sein, damit Nichtregierungsorganisationen, Medien und Wissenschaft darauf zugreifen können. Die Bundesregierung will sie jedoch nur den Steuerverwaltungen zugänglich machen und bestimmte Staaten ganz ausnehmen. Das verringert den notwendigen öffentlichen Druck und verhindert, dass etwa Entwicklungsländer an in Deutschland unrechtmäßig geparkte Gelder von Diktatoren und Kriminellen gelangen können.

8. Bekämpfung der Gewinnverlagerung von Unternehmen: Beschränkung des Steuerabzugs bei in ein Niedrigsteuerland abfließenden Aufwendungen

  • Internationale Konzerne (z.B. Google, Apple, Starbucks etc.) vermeiden Steuern, indem sie einen möglichst großen Teil ihrer Gewinne in Niedrigsteuerländer verschieben. Hierzu machen sie in Deutschland Aufwendungen für vorgebliche Leistungen steuerlich geltend, die sie von ausländischen Schwester- oder Muttergesellschaften empfangen haben wollen. Gängige Vehikel sind Aufwendungen für Schuldzinsen, Lizenz- und Patentgebühren sowie Managementleistungen, die als abzugsfähige Betriebsausgaben den in Deutschland zu versteuernden Gewinn minimieren.

  • Zur Eindämmung dieser Steuervermeidungsstrategie muss künftig die steuerliche Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen in Deutschland vom Steuersatz im Empfängerland abhängig gemacht werden. Nur wenn der Steuersatz im Empfängerland über einem Mindeststeuersatz liegt, können die Aufwendungen in Deutschland komplett abgezogen werden. Bei einem niedrigeren Steuersatz im Empfängerland ist nur noch ein anteiliger Abzug möglich. Der steuerliche Abzug dieser Aufwendungen wird komplett versagt, wenn die die daraus im Empfängerland resultierenden Erträge steuerfrei sind. Der Mindeststeuersatz ist dabei mindestens so hoch wie der Steuersatz bei regulärer Besteuerung in Deutschland anzusetzen.

  • Durch die Einführung solcher Abzugsbeschränkungen bei Zahlung in Niedrigsteuerländer resultiert ein systematischer Druck auf die Niedrigsteuerländer ihre Steuersätze zu erhöhen. Sie tragen daher zu einer Beseitigung des internationalen Steuerwettbewerbs bei.

  • Als Sofortmaßnahme (Vorschlag Jarass) kann auf nationaler Ebene, in Einklang mit dem EU-Recht, die Abzugsfähigkeit von gezahlten Zinsen und Lizenzgebühren beschränkt werden. Hierzu muss die bestehende Zinsschranke verschärft und eine Lizenzgebührenschranke neu eingeführt werden.