Kein Schutz für Mindestlohn - EuGH erlaubt Kopplung der Vergabe an Mindestlohn, CETA aber nicht

Von Thomas Fritz

22.11.2015 / www.thomas-fritz.org, 17.11.2015

In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die öffentliche Hand die Vergabe von Aufträgen unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung eines Mindestlohns abhängig machen darf. Das geplante EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA jedoch, das als Blaupause für TTIP gilt, schützt derartige Auflagen nicht.

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