Massive Gründungsfehler im Maastrichter Vertrag (ausgehandelt Ende 1990, ratifiziert 1992):
- Vorrang für die Schaffung der Währungsunion: Hoffnung auf eine automatisch vorangetriebene realökonomische Konvergenz
- Konvergenzkriterien für die Mitgliedschaft: ausschließlich auf Geldwertstabilität ausgerichtet (auch die fiskalischen Konvergenzkriterien von maximal 3% Neuverschuldung bzw. 60% Gesamtverschuldung am BIP)
- „No Bailout“- Regel: Verbot der Rettung von schwächelnden Mitgliedern: Heutige Krise kam im Gründungskonzept nicht vor
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Die Folien finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument