Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 wurde unter der damaligen großen Koalition eine Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) vorgenommen. Mit der Reform wurden die Grundlagen für die Möglichkeit zur weitgehenden oder sogar vollständigen Steuerbefreiung für Unternehmensvermögen eröffnet. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz der schwarz-gelben Koalition vom Dezember 2009 wurden diese Befreiungen sogar noch ausgebaut. Am 17. Dezember 2014 erging das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hierzu. Danach ist die vorgenommene Privilegierung des betrieblichen Vermögens „nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar“. Das Urteil erfordert eine Reform des ErbStG. Bundesregierung und Regierungskoalition wollen diese noch im Jahr 2015 umzusetzen.
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Vermögensungleichheit und die Bedeutung von Erbschaften und Schenkungen
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