Nein zum Angriff auf das Streikrecht - Der Kampf der GDL gegen Einschränkungen der Tarifautonomie und das Tarifeinheitsgesetz betreffen uns alle

ISM-Vorstand spricht der GDL seine uneingeschränkte Solidarität aus

13.05.2015 / www.solidarische-moderne.de, 11.05.2015

Im Zuge des Tarifkonflikts bei der Deutschen Bahn AG befand sich bis gestern die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) mittlerweile im achten und längsten Streik seit Sommer 2014. Einzelne Reaktionen aus Medien, Politik und öffentlicher Meinung könnten vernichtender nicht ausfallen, da ist von „Geiselhaft“, „Nachtzug“ oder „Erpressung“ die Rede. Besonderen Hass zieht sich der Chef der GDL, Claus Weselsky, zu, der – so ist vom SPD-Fraktionschef Oppermann zu hören – ja doch nur „persönliche Machtinteressen“ verfolge. Oder wie Bela Anda, der frühere Regierungssprecher Bundeskanzler Schröders, in der BILD-Zeitung schrieb: Das Land und seine Bewohner sind Weselsky ganz offensichtlich egal. Aus der Attitüde seines selbstgerechten Auftretens spricht die Borniertheit desjenigen, der weiß, dass er am längeren Rangierhebel sitzt (…) Wenn es eines Beweises bedurft hätte, dass es ein Tarifeinheitsgesetz braucht, um die zügellosen Auswüchse machtverliebter Einzelgewerkschafter zu regulieren, dann ist es dieser neue Streik.“ Es verwundert nicht, dass der aktuelle GDL-Streik mit dem geplanten Tarifeinheitsgesetz der Bundesregierung im öffentlichen Diskurs in einen Zusammenhang gebracht wird – denn genau darum geht es der großen Koalition. Offenbar sollen künftig solcherlei Tarifkonflikte wie bei der Bahn AG per Gesetz ausgeschlossen sein und die aktuelle Streikbewegung wird von interessierter Seite nach Kräften genutzt, um für dieses Gesetz zu „mobilisieren“ – und eben dagegen wendet sich aktuell mit aller Macht die GDL. Zieht man einmal das öffentliche Trommelfeuer ab und beleuchtet den Sachverhalt, um den es geht, dann wird festgestellt werden müssen, dass der GDL-Streik im Kern ein Kampf um die uneingeschränkte Aufrechterhaltung der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie darstellt. Damit kämpft die GDL zugleich für die Interessen aller Gewerkschaften und letztlich auch der Menschen in unserem Land. Aus diesem Grund spricht das ISM der GDL seine volle Solidarität und Unterstützung aus.

Um was geht’s beim Tarifkonflikt der Bahn AG?

Bei der aktuellen Tarifauseinandersetzung bei der Bahn AG geht es nicht nur um kürzere Arbeitszeiten und höhere Löhne für die Mitglieder der GDL. Die Kernforderung der GDL besteht vielmehr darin, einen eigenen und von anderen Tarifverträgen anderer Gewerkschaften unabhängigen Tarifvertrag für die eigenen Mitglieder bei der Bahn AG abzuschließen, und zwar egal, ob sie Lokführer oder Zugbegleiter sind. Eine Selbstverständlichkeit sei das, möchte man meinen, denn so sieht es Artikel 9 des Grundgesetzes und das Tarifvertragsgesetz vor: Beschäftigte haben das Recht, sich zu Gewerkschaften zusammenzuschließen und Tarifverträge zur kollektiven Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit dem Arbeitgeber abzuschließen. Der Arbeitgeber Bahn AG aber lehnt kategorisch jeden Tarifvertrag mit der GDL ab, der sich qualitativ von dem der anderen Bahngewerkschaft, der EVG, unterscheiden würde. Umgekehrt formuliert, besteht die Bahn AG gegenüber der GDL auf einen Tarifvertrag, der inhaltsgleich mit demjenigen der anderen Gewerkschaft bei der Bahn AG zu sein hat. Was bedeutet das? Die Bahn AG missachtet damit nicht nur die innergewerkschaftlich-demokratische Forderungsaufstellung, die sich aktuell bei der GDL deutlich von der EVG-Forderung unterscheidet; nein, sie würde, wenn sie damit durchkäme, es für GDL-Mitglieder sinnlos machen, sich künftig in dieser Gewerkschaft zu organisieren, weil niemals eine eigene Tarifforderung verwirklicht werden könnte. Damit ist ein Verfassungsrecht in Frage gestellt bzw. ad absurdum geführt. Seine hohe politische Brisanz erhält der aktuelle Tarifkonflikt bei der Bahn AG jedoch auch im Lichte des geplanten Gesetzes zur Tarifeinheit.

Tarifeinheitsgesetz: Einschränkung von Tarifautonomie und Streikrecht

Nicht zu Unrecht vermutete unlängst Weselsky, alleine die Planung oder Ankündigung dieses Gesetzes motiviere die Bahn AG dazu, sich bereits jetzt schon so zu verhalten, als sei es schon in Kraft. In dieser Hinsicht ist der Tarifkonflikt bei der Bahn AG ein Vorgeschmack darauf, was sich in anderen Betrieben künftig abspielen wird, beziehungsweise, genauer, zulasten der Tarifautonomie gerade nicht mehr abspielen könnte, wenn das von der Bundesregierung geplante „Tarifeinheitsgesetz“ tatsächlich verabschiedet würde. Das Gesetz sieht vor, dass in Betrieben, in denen für dieselbe Beschäftigtengruppe mehrere Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften „kollidieren“ (so der Begriff des Gesetzentwurfs), künftigder Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft für alle Mitglieder allerGewerkschaften (!) gelten soll, die die meisten Mitglieder im Betrieb hat (das sog. „betriebliche Mehrheitsprinzip“). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Geltung des Tarifvertrags der „kleineren“ Gewerkschaft per Gesetz verdrängt würde - ganz nach dem von Bahnchef Grube bereits heute einseitig verkündeten Prinzip, keine qualitativ unterschiedlichen Tarifverträge für dieselbe Beschäftigtengruppe zuzulassen. Würde das Gesetz also Realität, könnten beschäftigte sich zwar in einer kleineren Gewerkschaft organisieren; sie könnten auch dabei mitwirken, dass ihre Gewerkschaft eine eigene Tarifforderung aufstellt; vielleicht sogar könnten sie dafür auch streiken, wenn man den Gesetzesentwurf großzügig auslegt. Allein, alle die Mühen wären nutz- und sinnlos, weil sowieso der Tarifvertrag der größeren Gewerkschaftgelten würde. Es geht beim geplanten „Tarifeinheitsgesetz“ also nicht um eine de-jure-, wohl aber um eine de-facto-Einschränkung des Streikrechts und damit auch der Koalitionsfreiheit.

Natürlich: die historisch bedingte Einheit der Gewerkschaften und der damit verbundene gewerkschaftliche Grundsatz „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft - ein Tarifvertrag“ im Sinne von Flächentarifverträgen, die den Wettbewerb in einer Branche über Löhne und Arbeitsbedingungen ausschließen, gehören von jeher zu den großen Zielen gewerkschaftlicher Tarifpolitik. Und dort, wo mehrere Gewerkschaften für die gleiche Beschäftigungsgruppe zuständig sind, haben sich zum Beispiel im öffentlichen Dienst sog. freiwillige „Tarifgemeinschaften“ gebildet, in denen die Gewerkschaften gemeinsam dem Arbeitgeber gegenüber treten. Die so verstandene Tarifeinheit – ob nun als Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ oder als Tarifgemeinschaft - hat einen hohen Stellenwert für die Gewährleistung einer solidarischen und einheitlichen Interessenvertretung aller Beschäftigten in den Betrieben und Dienststellen. Tarifeinheit begrenzt die Konkurrenz, sichert die Durchsetzungsfähigkeit der Belegschaften und fördert die Akzeptanz der Tarifautonomie. Der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf wird diesen Grundsätzen aber nicht gerecht, da er bei einer Kollision mehrerer Tarifverträge vorsieht, nur den Tarifvertrag der Mehrheit gelten zu lassen; die anderen sind tariflos und ihr Streikrecht steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Dies ist unzweifelhaft auch eine indirekte Einschränkung des Streikrechts. Wer die Tarifautonomie stärken will, darf auch Streiks als grundgesetzlich garantiertes Freiheitsrecht aus Artikel 9 Absatz 3 GG nicht einschränken. Daher gilt, dass die Herstellung von Tarifeinheit eine tarif- und betriebspolitische Herausforderung für alle Gewerkschaften innerhalb eines gegebenen Tarifpluralismus ist; sie kann nicht gesetzlich erzwungen werden.

Da schließt sich sogleich die Frage an, was denn die Motivationen der verschiedenen an der Verwirklichung des Tarifeinheitsgesetzes beteiligten gesellschaftlichen und politischen Gruppierungen ist. Vordergründig hören wir von CDU/CSU, SPD und Arbeitgeberverbänden, es gehe um „die (Neu-)Ordnung auf dem Feld der Tarifverträge und in den Betrieben durch Herstellung von Tarifeinheit“ oder um das „Eindämmen ausufernder Streiks“. Es ist aber empirisch nachweisbar, dass es kein „Chaos in den Betrieben“ gibt; dies schon allein deswegen, weil die Anzahl ähnlich gelagerter Konflikte wie bei der Bahn sehr selten sind. Würde man tatsächlich, wie vorgegeben, die Tarifeinheit stärken oder sichern wollen, so müßte dies - anstelle des Tarifeinheitsgesetzes - durch gesetzliche Regelungen zur Eindämmung der Tarifflucht und des Lohndumpings, z.B. die sogenannte OT-Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden, die Betriebszersplitterung durch Outsourcing, geschehen. Der vorliegende Gesetzesentwurf läßt aber solcherlei für abhängig Beschäftigte nachteilige Entwicklungen der Vergangenheit (Stichworte: Flexibilisierung, Zersplitterung und Prekarisierung), die maßgeblich eine Konkurrenz zwischen Gewerkschaften erst angetrieben haben, völlig außer Acht. Und „ausufernde Streiks“? Alle Statistiken belegen, dass Deutschland in puncto Streikhäufigkeit wohl gleich hinter Nord-Korea rangiert. Worum aber geht es dann?

Neoliberalismus reloaded: neuerliche Verschiebung gesellschaftlicher Machtverhältnisse

Aus sozialökologisch-emanzipatorischer Perspektive muss das geplante Gesetz als ein weiterer Meilenstein neoliberaler Deregulierung (diesmal in Form einer gesetzlichen „Regulierung“) und Entsicherung der Arbeits- und Sozialbeziehungen bewertet werden, vielleicht sogar als ein weiterer Schritt in der geschichtlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte weg vom „rheinischen“, hin zu einem kommenden „autoritären Kapitalismus“. Denn mit dem geplanten Gesetz würden sich abermals die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse nachhaltig verschieben. Auf der einen Seite würde die Kapitalseite gestärkt: da das oben beschriebene „betriebliche Mehrheitsprinzip“ sich am Begriff des Betriebes festmacht, würde mit dem Gesetz die Entscheidung über die Geltung von Tarifverträgen faktisch in die Hände der Arbeitgeber gelegt, weil sie alleine es sind, die per Direktionsrecht über Arbeitseinheiten und deren Organisation in Betriebe entscheiden (vgl. Outsourcing , Neu-/Umgruppierungen usw.). Damit untrennbar zusammenhängend die andere Medaillenseite, dieSchwächung der Gewerkschaftsbewegung insgesamt: die strategische Motivation der Kapitalseite scheint zu sein, nicht nur, wie oben beschrieben, die kleinen Branchengewerkschaften, sondern auch die traditionellen großen Gewerkschaften nachhaltig zu schwächen. Aufgrund des im Gesetz vorgesehenen Betriebsbegriffs könnte auch für sie ein faktisches Streikverbot in den Fällen zum Tragen kommen, bei denen durch Betriebsumorganisation oder -umgliederung die bisherige „Mehrheitsgewerkschaft“ plötzlich in eine „Minderheitsgewerkschaft“ verwandelt werden könnte. Es geht also um einen entscheidenden Schlag gegen die Gewerkschaftsbewegung insgesamt.

Und offensichtlich dreht die Kapitalseite bezüglich des faktischen betrieblichen Gewerkschaftspluralismus (d.i. die Existenz mehrerer Gewerkschaften im Betrieb beziehungsweise mit Zuständigkeit für dieselbe Beschäftigungsgruppe) die Argumente so, wie sie jeweils ins eigene Interessenkonzept passen. Für sie als neoliberale Seite der Macht scheint es „gute“ und „schlechte“ Konkurrenz zu geben: „gut“ war die Existenz mehrerer Gewerkschaften und damit gerade die Abwesenheitbetrieblicher Tarifeinheit jahrelang offenbar dort, wo sich aufgrund des „gewerkschaftlichen Wettbewerbs“ Dumpingtarifverträge und Hungerlöhne mit zum Beispiel den kleineren „christlichen Gewerkschaften“ vereinbaren ließen; auf der anderen Seite gilt es der Kapitalseite wohl als „schlechter Wettbewerb“, wenn es sich um Überbietungstarifverträge handelt – und um eben einen solchen würde es sich handeln, wenn die GDL sich bei der Bahn AG durchsetzte; weswegen der Bahnvorstand nach dem Gesetzgeber ruft, der doch bitte schön die Tarifeinheit regeln solle.

Überhaupt konnte es doch in den vergangenen Jahren neoliberaler Politik nicht schnell genug gehen bei Rufen nach einem „schlanken Staat“, bei Sozialabbau, Deregulierung und Flexibilisierung; wenn sie dagegen eigene Machtinteressen berührt sieht, soll es plötzlich wieder der Staat richten. So nimmt es nicht Wunder, dass vergangene Forderungen nach einer „Streikeinschränkung“ in öffentlichen Betrieben der Daseinsvorsorge und aktuelle nach einer gesetzlichen „Zwangsschlichtung“ etwa durch den Bundesverkehrsminister massiv gestellt werden. Die Tarifeinheit jedenfalls, die der Staat nun für die Kapitalseite durchsetzen soll, wurde schon im Zuge des nun seit Jahrzehnten andauernden politischen und unternehmerischen Projekts zur Zerstörung des Sozialstaats nachhaltig beschädigt: ausufernde Leih- und Zeitarbeit, wachsende Befristungen, Minijobs, prekäre Beschäftigung und die Zerstörung des Flächentarifvertragssystems – für diese massive betriebliche und tarifliche Entsolidarisierung sind Unternehmen, ihre Verbände und die sie stützende Politik verantwortlich und nicht die sog. Sparten- oder Branchengewerkschaften, die jetzt gesetzlich bekämpft werden sollen. Es ist daher ein Hohn, dass die Große Koalition und die sie tragenden Parteien für eine Tarifeinheit werben, die sie doch zuvor maßgeblich zu zertrümmern halfen. Hier wird in der Tat der Bock zum Gärtner gemacht.

Krise des kollektiven, demokratischen Ungehorsams

Diese komplexe strategisch-politische Konfliktlage, die mit dem aktuellen Bahnstreik und dem Tarifeinheitsgesetz unweigerlich für alle emanzipatorischen Kräfte auf die Tagesordnung gesetzt ist, wird allerdings mit einem Problem durchaus verschärft, welches sich als „Krise der Akzeptanz von kollektivem, demokratischem Ungehorsam“ (Detlef Hensche, ehem. IG-Medien-Vorsitzender), der ein Streik ja auch und vor allem ist, bezeichnen ließe. Die bereits oben erwähnten öffentlichen und veröffentlichten Reaktionen des Unverständnisses, ja sogar des teilweise vorhandenen Un- oder Nichtwissens, auf die aktuellen Streik legen offenbar nahe, dass individuelle und kollektive Gegenmacht garantierende Grundrechte, wie zum Beispiel Koalitionsfreiheit bzw. Streikrecht, gesellschaftlich nicht die politische Bedeutung beigemessen wird, wie sie es gerade im Kapitalismus verdienen würden. So zeigen in einer wirklich erschütternden repräsentativen Umfrage der „Thüringer Landeszeitung“ vom vergangenen Wochenende fast 70 % der Befragten (!) kein Verständnis für den aktuellen GDL-Streik und mehr als jeder Dritte (!) lehnt Streiks als geeignetes Druckmittel in Tarifkonflikten gänzlich ab. Was aber, so möchte man zugespitzt fragen, ist der Ausfall eines Zuges am Morgen gegen den Ausfall eines kompletten Grundrechts? Warum gilt die „Solidarität“ eher dem Bahnvorstand als der streikenden Gewerkschaft? Derlei unkritische – und unsolidarische - Tendenzen bei einigen Medien und in der Bevölkerung wirft die Frage auf, ob das kräfteverschiebende und grundrechtseinschränkende Tarifeinheitsgesetz von den Parteien der großen Koalition nicht zuletzt auch deswegen ins Werk gesetzt werden kann, weil sie sich auf eine relevante öffentliche (Wähler_innen- und Medien-)Basis stützen kann. Sorge bereiten muss nämlich ebenso, dass sich in der Krise der Akzeptanz demokratisch-kollektiver Widerständigkeit auch eine Krise des Bewusstseins bezüglich der Wichtigkeit kollektiver Interessenvertretung artikuliert: nur knapp jede_r sechste Arbeitnehmer_in ist gewerkschaftlich organisiert; die Mitgliederzahlen in den DGB-Gewerkschaften stagnieren bis auf wenige Ausnahmen. In dieser Perspektive ist die Aufgabe emanzipatorischer Politik beschrieben, wie – neben und mit – dem Kampf um den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte das individuelle und gesellschaftliche Bewußtsein für (kollektive) Selbstermächtigung der abhängig beschäftigten und fremdbestimmten Betroffenen, wie es sich zum Beispiel in einem nachhaltig erhöhten gewerkschaftlichen Organisationsgrad zeigen würde, verstärkt werden kann. Es bleibt jedenfalls festzuhalten, dass es aus sozialökologischer Perspektive gegenüber neoliberaler Politik in den letzten Jahrzehnten keine relevanten gesellschaftlichen Gegenkräfte gegeben hat und gibt, die etwa Hartz IV, die Rente mit 67, die Untätigkeit gegenüber dem drohenden Klimakollaps oder eben ein Tarifeinheitsgesetz hätten verhindern können und verhindert. Es bleibt daher dauernde Aufgabe des Instituts Solidarische Moderne, bei der Bildung einer gesellschaftliche Mehrheit für ökologisch, kulturell, politisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Reformen in diesem Land mitzuwirken.

Für das Herstellen solcherlei Zusammenhänge bietet sich das Beispiel des Bahnstreiks geradezu an. Die GDL führt gerade den Kampf um das uneingeschränkte Streikrecht und eine unangetastete Tarifautonomie stellvertretend für die Gewerkschaftsbewegung insgesamt, ob es der Bewegung nun bewußt ist oder nicht. Mehr noch, sie führt ihn stellvertretend für alle gesellschaftlich weniger Mächtigen und strukturell Benachteiligten. Über das Recht auf Streik hinaus und indem er eines der Grundrechte verteidigt, das in der Vergangenheit die konstitutive Machtasymmetrie in kapitalistischen Gesellschaften mildern half, erinnert uns der GDL-Streik an das Gesamt der verfassungsmäßig verbrieften Rechte auf gesellschaftlichen Widerstand gegen eben jene ökonomischen und politischen Ungleichgewichte. Die GDL fungiert damit als etwas scheinbar Einzelnes, in dessen (singulärer) „Not“ die Wahrheit des ganzen Systems zur Artikulation gelangt. Insofern ist es an der Zeit, den vom Philosophen Jacques Rancière geprägten Begriff des „Anteils“, den sich die „Anteillosen“ einfordern sollen, zu erweitern: es gibt in kapitalistischen Sozialstaaten, die ja geschichtlich eine Art „soziale Zähmung“ des Kapitalismus darstellen, auch den Kampf der (noch) Anteilhabenden gegen den drohenden – staatlich organisierten - Entzug dieses Anteils. Niemand sollte also der GDL in den Rücken fallen, im Gegenteil: weil sie für uns alle kämpft, verdient sie unsere volle und ungeteilte Solidarität.